da steht die frage "warum die drei bahnhöfe", also nix mit alle bahnhöfe, weil da die Bundespolizei für zuständig ist. es geht bei der verfügung ausdrücklich um drei bestimmte bahnhöfe. woanders ist es also wieder anders, selbst in der gleichen stadt.
die verbotszonen werden allem anschein nach jeweils (örtlich, wie inhaltlich) von den zustandigen polizeidirektionen einzeln definiert. deshalb die unterschiede von bahnhof zu bahnhof, von stadt zu stadt (oder auch land zu land)...
jetzt sind wir aber echt durch mit dem nebenthema, oder?
ich darf jedenfalls GAR kein messer mit über 4cm im "zülpicherviertel" in köln dabei haben. reizstoffsprühgeräte wurden dort übrigens auch zu hauf einkassiert (laut liste, die nach karneval veröffentlicht wurde).