Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
Einige gilten für alle (alles was unter allgemeine Menschrenrechte fällt), andere nur für "das deutsche Volk" (so steht es im Gesetz).
Nein, das steht so in keinem Gesetz, dass bestimmte Rechte nur für "das deursche Volk: gelten.
Es sind im Grundgesetz Rechte aufgeführt, und da steht dann: Alle Deutschen haben das Recht....etc.
Das sind die Bürgerrerchte.

In Art.1 steht:
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.