Nein, das steht so in keinem Gesetz, dass bestimmte Rechte nur für "das deursche Volk: gelten.
Es sind im Grundgesetz Rechte aufgeführt, und da steht dann: Alle Deutschen haben das Recht....etc.
Das sind die Bürgerrerchte.
In Art.1 steht:
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.