Ob ein verbotener Gegenstand durch ein einfach von Hand abmontierbares Teil (das zur Benutzung ohnehin herausgenommen werden muss) legal zu führen wird, ist allenfalls ein Thema fürs BKA. Wenn dem so sein sollte, dann könnte man Länge mal Breite kreativ werden - das in einer verschraubten Blechdose gelieferte Butterfly wäre dann auch legal zu besitzen und zu führen, wenn der Hersteller die Empfehlung abgibt, die Dose zuzulassen usw. Ich für meinen Teil finde die Konstruktion nicht nur sinnlos, sondern auch in mehrerlei Hinsicht fahrlässig.






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