SV Oliver Tölle : Kurz zusammengefasst geht es darum, dass wir sagen müssen, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen, bestimmte relevante Gruppen, gefährliche Messer nicht öffentlich bei sich führen dürfen. Nicht „zugriffsbereit“ bei sich führen dürfen. Da ist die Frage, wo setzt man an? Im Regelfall bei der Gefährlichkeit des Messers. Dazu hat die Initiative einiges gesagt. Mit Sicherheit zunächst einmal ohne Einschränkung ist der Bereich die Sachen, die ich Ihnen vorgeführt habe. Die gehören in der Tat verboten im öffentlichen Bereich, weil es überhaupt keine Gründe geben kann, so etwas normalerweise in der Innenstadt bei sich zu führen. Wir haben, das liegt auf der Hand, diese Statussymbole und es geht in der Tat nicht darum, dass man eine Bevölkerung kriminalisiert oder dass man durch die Strafe selbst etwas schafft. Es kommt darauf an, den Leuten, die sich so auf der Straße bewegen, dieses zu untersagen und das wegnehmen zu können. Da muss die Polizei präventiv heran, was sie bisher nicht kann. Das ist die Hauptzielrichtung. Deswegen: Messer, die einhändig arretieren, die brauche ich nicht. Wenn ich den Bedarf habe, ein Messer auf der Straße zu haben, dann muss es entweder gar nicht arretieren, oder aber es genügt, wenn es beidhändig arretiert, wie das ein Taschenmesser, bspw. ein Victorinox, tut.