
Zitat von
amasbaal
das aufschneiden eines kartons mit einem fest arretierenden einhandmesser in der öffentlichkeit, wäre nicht erlaubt, weil da kein anerkanntes berechtigtes interesse vorhanden wäre. das kann man auch zu hause machen oder mit händen aufreißen bzw. mit einem erlaubten messer oder einer schere öfnen und ist, im gegensatz zu "bushcraften" keine "traditionspflege" (schnitzen, fähigkeiten zum überleben in der natur nach alter art schulen / survivaltraining ). das ist nur ein willkürliches beispiel. transportieren darfst du, wie du lustig bist, wenn die bedingungen eingehalten werden und es kein grundsätzlich illegaler gegenstand ist, nur rausnehmen und damit was machen könnte v.a. im städtischen raum, ein polizeilich-ordnungsrechtliches problem werden.
edit: dass das transportieren von legal erwerbbaren gegenständen IMMER erlaubt sein muss, ist logisch: zumindest der weg vom verkäufer in das eigene heim muss ja möglich sein (und sei es durch einen paketboten). wäre ein transport von einem "erlaubten" ort zum nächsten nicht möglich, käme das einem totalverbot gleich. man könnte es weder nach hause bringen, noch von zu hause in den garten, also zu orten, an denen man nicht führbare messer benutzen darf. kann man das nicht mehr, ist eine nutzung unmöglich. dann kann man auch gleich sämtliche messer, die nicht 42a konform sind total verbieten.