Also ist das Waffengesetz schon selbst nicht so, dass es - zumindest dem Anspruch nach - dem potentielle Attentätter, Messerstecher untersagt - die besagten Messer mitzuführen, wenn sie 2fach in Kisten verpackt und im Rucksack transportiert werden?
Echt nicht böse gemeint, weil du hier sachlich mit diskutierst aber das Alles (die letzte Frage, diese Frage) wurde schon ausführlich erläutert. Würde Sinn machen mal den ganzen Thread zu lesen.