und rein rechtlich?

beim werbegespräch für die BW hörte sich das damals an wie: befehl ausführen und sich nachher beschweren. sonst militärgericht wegen befehlsverweigerung. da dann nachteil weil ja befehlsverweigerung. nur frei raus wenn befehl eindeutig falsch (zb kirche voller menschen anzünden).
wie gesagt, hörte sich in meinen ohren so an.
ob das die rechtliche wirklichkeit in der BW darstellt, weiss ich nicht.

bei der polizei ähnlich (zu dem was ich so verstanden habe)?