Hat niemand gesagt, dass das einfach ist.
Selbst die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen, im Zweifel gegen Gruppenzwang zu stellen ist schwierig.
Aber im Zweifel ist man halt dran.
Im vorliegenden Fall stand ja einen Anklage wegen gefährlicher KV bzw. Totschlag im Raum.
Die KZ-Wächter und Mauerschützen konnten sich auch nicht mit "ich führte nur Befehle aus" rausreden.
Da die Staatsanwaltschaft nun bei den Untergebenen auf Freispruch plädiert, aber den Einsatzleiter weiterhin wegen Verleitung zu... anklagt, bin ich mal auf die Urteilsbegründung gespannt, falls der Befehlende eine entsprechende Strafe bekommt, die Befehlsempfänger aber nicht.






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