Zitat von Schnueffler UND das BBG ist hier nicht anwendbar, da es keine Bundesbeam sind. Aber das BeamtStG Zitat von MatscheOne "Beamtinnen und Beamte sind gemäß § 62 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz bzw. § 35 Beamtenstatusgesetz verpflichtet,
Geändert von Pansapiens (07-12-2024 um 14:08 Uhr)
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