Zitat Zitat von ainuke Beitrag anzeigen
Ehrlich gesagt, verstehe ich das ganze Thema nicht so richtig:
Wenn jemand eine andere Person mit Messer, Axt, ... attackiert, ohne vorher selbst ernsthaft angegriffen worden zusein, handelt es sich doch ziemlich klar um einen Tötungsversuch. Ich habe schon das Gerücht gehört, dass ein einfacher Schnitt durch die Halsschlagader oder ein einfacher Schlag mit der Axt gegen den Schädel tödlich sein soll (Ironie Ende). Mir ist nicht klar, wie Richterinnen und Richter da zu Bewährungsstrafen greifen können. Allerdings hatte ich kürzlich mit einer Rechtsanwältin eine Diskussion über Würgen. Sie sagte, sie hatte schon Fälle, bei denen Würgen nicht als Tötungsversuch gewertet wurde. Da kann ich nur den Kopf schütteln.
Es ist kein Wunder, dass viele Kriminelle unser Justizsystem belächeln, ganz egal aus welchem Kulturkreis sie kommen.
Es gibt:
Körperverletzung mit Todesfolge (keine Tötungsabsicht)
Totschlag (Tötung ohne Tötungsvorsatz)
Mord (Tötung aus niederen Motiven und heimtückisch ausgeführt)