Es gibt wirklich sehr große Unterschiede. Hier 2 Jahre und 10 Monate für folgende Taten:

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen fügte der zur Tatzeit im Februar 2024 17 Jahre alte Angeklagte während einer Unterrichtspause drei Mitschülern mit wuchtigen Messerstichen jeweils potentiell lebensgefährliche Verletzungen im Bereich des Nackens bzw. Hinterkopfes zu. Tödliche Folgen nahm er hierbei in Kauf. Seinen arglosen Mitschülern hatte er sich gezielt von hinten genähert und sie mit dem unerwarteten Angriff überrascht, weshalb das Landgericht jeweils das Mordmerkmal der Heimtücke angenommen hat. In Selbsttötungsabsicht versetzte der Angeklagte sich sodann mehrere Messerstiche in die Brust. Anschließend verletzte er einen vierten, ihm gegenüberstehenden Mitschüler mit einem weiteren Stich in den Kopf. Der Angeklagte handelte durchgehend im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit.

https://www.bundesgerichtshof.de/Sha...5/2025091.html