Das ist doch im straftatbestand der gefährlichen körperverletzung schon abgedeckt?
Und deswegen soll zb das genannte mädchen im genannten fall keine chance auf bewährung erhalten?Und ich finde eben, das ausführende Gesetze und Rechtsprechung dem zu wenig Rechnung tragen derzeit!
Sorry, aber meine überlegung, auf die Du Dich beziehst, gehört zum thema.Ein der golenden Regeln von guten Diskussionen besagt: Bleibe beim Thema!
Geändert von Kunoichi Girl (02-10-2025 um 23:35 Uhr)
Das ist alles richtig was du schreibst und ich bin im Grunde auch kein Befürworter von Symbolpolitik. Am Beispiel des Balisong (Butterflymesser) hat man das ja gesehen (philippinisches Tauchermesser, dessen Öffnungsmechanismus jeden Angriff Minuten vorher ankündigt, aber von Tätern zur Einschüchterung eingesetzt wurde) oder dieser Schwachsinn mit Messerverbotszonen etc.
Die Intention der Initiative zielt aber darauf ab, bei Messerangriffen keine Bewährung zuzulassen. Die Bewährung als Rechtskonstrukt läßt sich m.E. aber so eh nicht aushebeln.
ABER: das Messer ist szenetypisch und man würde es damit dieser Szene u.U. erschweren. Darin würde ich einen Effekt sehen, der natürlich Symbolik bleibt.
Abgesehen davon ist es juristisch m.E. völlig unmöglich, einzelne Waffen von der Bewährungsmöglichkeit auszunehmen. Schon garnicht in Deutschland, wo sich sofort sog. progessive / linke Kräfte einen Einzelfall konstruieren um dagegen anzugehen
natürlich ist es nicht möglich solche differenzierungen juristisch zu machen. wo kämen wir denn hin, wenn es einen unterschied macht, womit man jemanden verletzt. das ist juristisch blödsinn und das würde tür und tor öffnen für unzählige weitere "sonderfälle". das hebelt das system aus und führt dann zu erheblichen ungleichgewichten bei den urteilen von im prinzip gleichen tatbeständen. der eine kommt mit der gleicnen rechtsverletzung mit dem gleichen schaden (KV, verletzter mensch) davon und der andere nicht, nur weil der gleiche schaden mit einem anderen gegenstand erzeugt wurde.
Ehrlich gesagt, verstehe ich das ganze Thema nicht so richtig:
Wenn jemand eine andere Person mit Messer, Axt, ... attackiert, ohne vorher selbst ernsthaft angegriffen worden zusein, handelt es sich doch ziemlich klar um einen Tötungsversuch. Ich habe schon das Gerücht gehört, dass ein einfacher Schnitt durch die Halsschlagader oder ein einfacher Schlag mit der Axt gegen den Schädel tödlich sein soll (Ironie Ende). Mir ist nicht klar, wie Richterinnen und Richter da zu Bewährungsstrafen greifen können. Allerdings hatte ich kürzlich mit einer Rechtsanwältin eine Diskussion über Würgen. Sie sagte, sie hatte schon Fälle, bei denen Würgen nicht als Tötungsversuch gewertet wurde. Da kann ich nur den Kopf schütteln.
Es ist kein Wunder, dass viele Kriminelle unser Justizsystem belächeln, ganz egal aus welchem Kulturkreis sie kommen.
Das verstehe ich ja. Aber wenn jemand mit einem Messer oder einer Axt auf eine andere Person losgeht (ohne vorher ernsthaft angegriffen worden zu sein), dann ist doch eine Absicht oder ein Vorsatz ganz offensichtlich vorhanden. Muss man denn erst vorher notariell beurkunden lassen, dass man jemanden umbringen will.
Scheinbar nicht - ist aus diesem Jahr:
Rache, aber nicht den Tod
Nach einem kurzen Gerangel ging er ins Haus und holte aus der Küche ein Messer mit einer 15 Zentimeter langen, angerosteten Klinge. Dann ging er zurück zur Haustür und stach einem der Männer von hinten in den Rücken, etwas unterhalb des Schulterblattes. „Sie wollten Rache nehmen, aber nicht seinen Tod“, sagte der Richter zu ihm. Ansonsten hätte er sich eine gefährlichere Körperregion, wie etwa den Hals, für den Stich ausgesucht.
https://www.sueddeutsche.de/panorama...217-930-377790
Darin:
Am 13. April trank er reichlich Bier und Wodka, abends hatte er fast drei Promille Alkohol intus. Gemeinsam mit anderen
Bewohnern stand er vor dem Haus und prahlte den Feststellungen des Gerichts zufolge lautstark mit einer früheren Gefängnisstrafe, weil er in Russland einen Menschen erstochen hatte.
Ich denke dass ist so ein Urteil, wo - der niedrige - soziale Status von Täter UND Opfer die Strafe nach unten zieht.
Wäre das Opfer ein Richter, Politiker oder bekannter Unternehmer, sähe es vermutlich anders aus.
Es gibt wirklich sehr große Unterschiede. Hier 2 Jahre und 10 Monate für folgende Taten:
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen fügte der zur Tatzeit im Februar 2024 17 Jahre alte Angeklagte während einer Unterrichtspause drei Mitschülern mit wuchtigen Messerstichen jeweils potentiell lebensgefährliche Verletzungen im Bereich des Nackens bzw. Hinterkopfes zu. Tödliche Folgen nahm er hierbei in Kauf. Seinen arglosen Mitschülern hatte er sich gezielt von hinten genähert und sie mit dem unerwarteten Angriff überrascht, weshalb das Landgericht jeweils das Mordmerkmal der Heimtücke angenommen hat. In Selbsttötungsabsicht versetzte der Angeklagte sich sodann mehrere Messerstiche in die Brust. Anschließend verletzte er einen vierten, ihm gegenüberstehenden Mitschüler mit einem weiteren Stich in den Kopf. Der Angeklagte handelte durchgehend im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit.
https://www.bundesgerichtshof.de/Sha...5/2025091.html
Ich muss auch sagen, dass ich die zitierte Begründung des Gerichts im von mir geposteten Fall nicht richtig nachvollziehen kann. Da ist ja nicht jeder John Wick, der gezielt in besonders tödliche Körperregionen sticht. Jemand, der einem anderen ein Messer in den Rücken rammt, hat aus meiner Sicht Tötungsabsicht. Es mag Fälle geben, wo diese nicht gegeben ist aber hier?
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