Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
ich bin Vorstand eines Vereins und unterrichte/trainiere BJJ. Kein Fitnessstudio, keine fiktive Geschichte - keine fiktive Antwort von mir.
Richtig. Du bist quasi mit verdächtig und schon aus professionellen Gründen zu einem Massentauglichen Standpunkt genötigt.

Und anders als jemand, der in einer Behörde arbeitet, bist du auch nicht in Gefahr, nach § 164 StGB wegen falscher Verdächtigung angezeigt zu werden.
Vor allem ginge das auch da nur, wenn die "wider besseren Wissens" erfolgte.
Allerdings ist die Vermeidung besseren Wissens durch unterlassen jedweder Beweisaufnahme vor Gericht auch nicht gerne gesehen.

Bliebe noch die Frage, ob du deine individuelle auf Hörensagen basierte Entscheidung im Internet publik machen würdest.