Zitat von
FireFlea
Eben nicht. Es besteht kein "großer juristischer Unterschied". Alles was Du hier in #161 geschrieben hast, trifft 1 zu 1 auf Messer zu, die 42a konform sind. 42a konforme Messer fallen nicht unter das Waffengesetz, sind nicht verboten, gelten nicht als Waffe und können legal erworben und in der Öffentlichkeit geführt werden! Es gibt diesbzgl. KEINERLEI Unterschied zum Kubotan. Das ist doch, was Dir hier in zig Threads bereits versucht wurde zu erklären, Du aber nicht verstehen willst. Dass Du jetzt die gleiche Argumenaion für ein SV Tool, das Du mit Dir führen willst anwendest, ist mehr als scheinheilig. Dazu kommt noch wie von Cam erwähnt, dass die Meisten hier Messer nicht aus SV Gründen mitführen, Du aber etwas explizit für mögliche Auseinandersetzungen mit dabei hast, was ebenfalls schwere Folgen für potentielle Gegner haben kann, wie Verbote im Ausland aufzeigen - ein Gerichtsurteil aus der Schweiz sieht in der Zweckbestimmung eines Kubotan, anderen Menschen Schmerzen zuzufügen und sie zu verletzen, daher fällt der Kubotan dort unter das Waffengesetz.
Der einzige Unterschied zwischen Kubotan und 42a konformen Messern ist, dass Waffenverbotszonen in der Regel auch viele 42a konforme Messer, die sonst geführt werden dürfen, einschränken. Scheinbar wird aber der Kubotan auch von Einsatzkräften hier und da als potentielles Problem gesehen.