Zitat von
Sokolo
Wobei ich diesen Aspekt, was den rechtlichen Aspekt anbelangt, für ziemlich vernachlässigbar halte. Die kriminalistische Erfahrung besagt, dass die Beobachtungen von Tatzeugen im Regelfall stark lückenhaft und widersprüchlich sind. Oftmals fällt es schon schwer, nach einer Konfrontation zweifelsfrei festzustellen, wer wann den ersten Schlag gelandet hat. Dass der Richter anhand einer Zeugenbefragung zweifelsfrei feststellen kann, wer wann wie stand oder seine Hände hielt, halte ich für sehr unwahrscheinlich.