Zitat Zitat von Sokolo Beitrag anzeigen
Ist dir solange herzlich egal, bis Du deswegen mal vor'm Kadi stehst.

Wenn Du fahrlässigerweise das Schaf dem Wolf auslieferst und dann dabei zuschaust, wie es zerfleischt wird, sehe ich eine Unterlassensstrafbarkeit deinerseits.

Ich würde dich wegen Körperverletzung durch Unterlassen verurteilen, aber vielleicht hast Du ja Glück und der zuständige Richter hat mehr Verständnis für die merkwürdige Rechtsauffassung sog. "Sicherheits"-Dienstleister.
Nochmals Offtopic:
1) ist es nicht mein Problem, wenn sich da draußen zwei prügeln.
2) kann man sie auch zeitversetzt rauswerfen, bzw denjenigen, der mehr Angst hat, an einer anderen Tür.
3) kann man durchaus (bei erwiesener KV; blutende, gebrochene Nase als Beispiel) auch die Polizei hinzuziehen.

Unterm Strich gesehen bleibt es aber bei meiner Aussage:
Ob ich jemanden privat aus meiner Wohnung schmeiße, weil er randaliert und dann draußen weitermacht, oder dienstlich aus der Disco, ist juristisch gesehen das gleiche. Sicherheitsdienstler sind Besitzdiener, die Regeln macht der Inhaber/Eigentümer. Wir vertreten das Hausrecht, nicht mehr und nicht weniger.
Der Rest läuft über die Jedermann-Rechte:
Wenn wir also rausschmeissen und die machen draußen weiter, rufen wir die Cops und sind raus aus der Geschichte.