Slipjoint, daher 42a konform, gefällt mir recht gut (gibt verschiedene Ausführungen).
https://www.youtube.com/watch?v=xIvUbD_v3C0
Druckbare Version
Slipjoint, daher 42a konform, gefällt mir recht gut (gibt verschiedene Ausführungen).
https://www.youtube.com/watch?v=xIvUbD_v3C0
Und noch so eins:
https://youtu.be/LsDOO6_IzbU
habe seit längerem das wohl sicherste, was unbeabsichtigtes zuklappen angeht (wenn der finger im fingerchoil ist, nahezu unmöglich, selbst mit halbwegs strakem druck auf den klingenrücken nicht). Ist außerdem sehr schön, fühlt sich prima an, sehr gut verarbeitet und überhaupt "klasse":
https://www.youtube.com/watch?v=I8USXpVkmL0
Ich habe mir zu Weihnachten ein Böker Rangebuster Black Copper gegönnt. Ein feines Messerchen, welches perfekt als EDC/Gentleman-Knife in die Hosen- oder Sakotasche passt und mit dem man auch noch ein bisschen was anfangen kann. Hat sogar ein Backlock.
https://youtu.be/jIlC8PxUL5M
Das "nahezu unmöglich" kam bei Gericht leider nicht gut an:
https://messerforum.net/threads/boek...estuft.141305/
und was für ein olg gilt, muss für ein anderes nicht unbestimmt stimmen, solange auf bundesebene nicht ein machtwort gesprochen wird (kenne mich da aber nicht so gut aus. stelle ich mir so vor). solche "fälle" schrecken mich nicht ab. laut einem der kommentare sind kontrollen mit genau dem teil auch anders ausgegangen. wie immer: kommt drauf an, was der kontrollierende so zu dem thema im kopf hat ujnd wahrscheinlich auch, wie sich der kontrollierte so verhält und was der "auf dem kerbholz" hat. willkür eben in den nicht präzise definierten bereichen.
aber i.d.r. hab ich eh seit jahren kleine fixed blades, wenn ich draußen was mitnehme. sind für jegliche aufgabe ohnehin besser geeignet als klappmesser (multitools mal außen vor).
EDIT: "Frohes Neues allerseits" übrigens :troete:
42a konformer transport, oder nicht? :-§:biglaugh:
nicht nur vor unmittelbarem zugriff geschützt, sondern sogar "verschlossen" (den knoten vom lenyard bekommt man nicht so schnell auf. paracord ist sogar mit feuerzeug "verschweißt" und das stück kabelbinder müsste erst zerschnitten werden.... womit?)
Anhang 47799
kann man doch vor lauter transportsicherungen gar nicht mehr sehen :cool:
aber Cold Steel SRK ist ja recht bekannt. für den preis gibt es m.e. kaum eine andere scharfe brechstange von der robustheit und qualität. ich bin nur nicht so ein fan von beschichteten klingen. unbeschichtet gibt es das ja nur in nem höherwertigen stahl und für den doppelten preis :(
Und wenn die führende Person jetzt rein theoretisch in der Lage wäre, die zwei Kabelbinder ansatzlos durchzureissen...? Gibt das dann erschwerende Umstände vor Gericht nach dem Motto "Sie hätten ja offensichtlich mildere Mittel zur Verfügung gehabt!"? Oder schafft man es doch, sich auf göttliche Intervention rauszureden? Fragen über Fragen... Oder man nimmt stattdessen einfach das Master Hunter mit absolut gesetzeskonformen 11.4 cm Klinge ;)
ja, ja... würde ich ja auch nehmen (hab das ding sogar). Aber wenn das gezeigte ok wäre, dann würde das ja auch für alles mögliche, nicht prinzipiell verbotene, mit über 12cm gelten. deshalb die frage.
übrigens: nein, zumindest ich könnte den kabelbinder am schloss nicht mal eben so durchreißen.
dem sinne des gesetzestextes entspricht es in jedem fall: kein direkter zugriff möglich, waffe nicht blank (in einem "behälter") und der ist sogar verschlossen. mehr geht doch kaum. da hat man es viel schneller aus dem rucksack gekramt, als das das schloss geöffnet und der (das?) lenyard vom schloss befreit ist.
Na ja, wenn Du mich fragst, gibts den Wortlaut des Gesetzes und den Geist des Gesetzes... Beim Wortlaut bin ich mir nicht ganz sicher, ob die Scheide hier als Behälter durchgeht, und ob das für " verschlossen" ausreicht. Wenns ne Schusswaffe wäre, würde es ja vermutlich auch nich reichen, da ne Schnur dranzumachen, die mit Kabelbindern und nem kleinen Vorhängeschloss zu sichern und das dann offen zu tragen? Ich meine, abgesehen von der "hauruck-Option" hätte ich noch ein paar weitere Ideen, wie man die Geschichte manipulieren könnte.
Wie dem auch sei: der Geist des Gesetzes ist meines Erachtens, dass man nicht grundlos Klingen über einer gewissen Grösse führen darf. Das mag uns nicht immer gefallen - wobei mich persönlich das Einhand-Verbot mehr nervt - aber trotzdem wäre ich persönlich vorsichtig wenn es darum geht, sich kreativ in die Grenzbereiche des Gesetzes vorzutasten.
Ich würde da Period beipflichten. Letztlich gibt es die Transportvorschriften damit man, einen Gegenstand den man nicht führen darf trotzdem, falls erforderlich, transportieren zu dürfen. Zumindest bei Schusswaffen ist da recht klar geregelt wann dies notwendig ist und wann nicht (auf dem Weg zum/vom Schießstand oder Händler: Kein Problem! Einfach mal in die Stadt mitnehmen weil man sie halt dabei haben möchte: By,by WBK). Es würde mich verwundern, wenn das bei Messern die nicht geführt werden dürfen in der Praxis anders gehandhabt würde – wobei die Gründe für den Transport vermutlich zahlreicher sein können).
Bei Schusswaffen reichen dabei wohl tatsächlich auch Kabelbinder zum Verschluss des Transportbehälters (zumindest laut zwei Waffenhändlern hier mit viel Erfahrung). Geprüft habe ich diese Aussage aber nicht.
der herr polizist hier betrachtet zb. bereits eine mit reißverschluss verschlossene hosentasche als ausreichendes geschlossenes behältnis für 42a betroffene gegenstände:
"hierüber streiten sich die geister" ...
https://www.youtube.com/watch?v=qSwx_o9YTsE
wille des gesetzgebers sei es, den zugriff zu erschweren, dafür sei zb. ein schloss gar nicht nötig.... zugeknoteter beutel, tasche mit reißverschluss usw. (diese sichtweise, die in einem urteil formuliert wurde würde in der gerichtspraxis "weitestgehend" bei weiteren entsprechenden fällen herangezogen. allerdings: es gibt noch nicht viele urteile dazu)
Im SRK / Fällkniven Stil gefällt mir das hier ganz gut:
https://www.amazon.de/Kizlyar-Jagdme...dp/B0841F1LCY/
Das hätte ich auch erwartet - ob explizit oder implizit dient das Behältnis dazu, auch auf den ersten Blick klarzumachen, dass die Waffe nicht zugriffsbereit geführt wird. Wenn man Holster / Scheide mit Kabelbinder sichert und offen trägt, könnte das besorgte Bürger*innen auf den Plan rufen, die wiederum dann vielleicht das SEK o.ä. verständigen, das dann ggf. zumindest zu einem unnötigen Einsatz gerufen werden könnte (siehe den tagesaktuellen Fall mit dem Alu-Tai-Chi-Schwert im Park).
Wenn man dagegen das Messer im Rucksack transportieren will und die oben zitierte Auslegung "Reissverschluss reicht für verschlossenes Behältnis" zutrifft, erschliesst sich mir der Sinn der Kabelbinder-Variante nicht wirklich - und zwar insbesondere, wenn man den Kabelbinder weder zerreissen kann noch ein zweites Werkzeug zum Öffnen desselben mitführt.
hm, war ja eigentlich eine eher akademische frage, denn natürlich würde ich nie ein messer "offen" tragen und verdeckt ist mit den riesenkloppern ja kaum möglich. zu bedenken bleibt: den zugriff erheblich erschwert, was im sinne des gesetzgebers ist. auch mit abknipsen des kabelbinders oder des lenyards bleibt es schwieriger "zuzugreifen", als wenn ich es in einer umhängetasche mit reißverschluss hätte.
was ich aber eigentlich interessant finde, ist die aussage des die jäger schulenden polizisten, dass eine tasche mit reisßerschluss oder vergleichbares genug des guten sei.
wenn viele aber das berüchtigte "verschlossen" mit durch schloß verschlossen im kopf haben, besteht aber nach wie vor die gefahr, dass es bei einer kontrolle erst mal probleme gibt und man erst vor gericht "recht" bekommt. es ist zum verrückt werden.
ist man im tiefen wald eigentlich noch "in der öffentlichkeit"? wenn man dort "aus spaß" holz bearbeitet, ist das (spaß) sicherlich kein "anerkannter grund". darf ich nun über 12cm (in meinem rucksack zb.) mit in den wald nehmen und es DORT dann mit ruhigem gewissen verwenden oder nicht?
mir ist klar, dass sich darum fast niemand kümmert. bekommt ja niemand mit. trotzdem.... ein bisschen rechtssicherheit wäre schon toll.
Ich würde das als berechtigten Grund verstehen. Bushcraft / Survival Training als Hobby soll es ja durchaus geben. Mal abgesehen davon, dass ich noch nie einen Polizisten im Dienst in den Bergen getroffen habe, wäre das Ganze derart lächerlich, dass ich das durchaus vor Gericht auszufechten bereit wäre. Insbesondere dann, wenn wie in dem Video behauptet, tatsächlich die Intention des Gesetzgebers eine größere Rolle spielt als der Wortlaut des Gesetzes.
ich werd es so oder so, einfach machen.
hab mir zu weihnachten nämlich nicht nur ein feines, günstiges scandi-messerchen für feine holzspielereien gegönnt
https://www.youtube.com/watch?v=o2akpaZR-q4
sondern auch das berühmte und echt "starke" Gerber Strongarm, und das hat eine 0,45 mm (:rolleyes:) zu lange klinge für den 42a.
https://www.youtube.com/watch?v=ZDnxusCXV4M
(schon krass, was manche leute in videos mit den messern machen. tut beim zuschauen weh.)
beide wollen unbedingt mal benutzt werden (und die anderen "größeren" messer in der sammlung auch)
Ich mag ja akademische Fragen – auch wenn das Problem damit oft genug darin besteht, dass man darüber etwas die Realität aus den Augen verlieren kann.
Wenn also die akademische Frage lautet «Ist ein mit Kabelbinder in der Scheide gesichertes Messer in den Augen des Gesetzgebers ‘sicherer’ im Sinne von ‘weniger zugriffsbreit’?» lautet die meine Amateur-juristische Antwort vermutlich in etwa:
«Natürlich. Da man den Kabelbinder aber erst in einem Abstand von unter einem Meter sieht und sich nur durch Berührung überzeugen kann, ob hier eine tatsächliche Sicherung oder eine Attrappe vorliegt, ist es nicht ratsam, sich allein darauf zu verlassen und den besagten Gegenstand offen zu tragen.
Zudem gilt es immer zu bedenken, dass der angegebene ‘berechtigte Führungsgrund’ auch im konkreten Einzelfall legal sein muss – sprich, ‘Lagerfeuer machen’ ist nur dann ein berechtigter Grund, wenn das in der Zone und Jahreszeit erlaubt ist, für ‘Bushcrafting’ sollte man sich vermutlich ein Waldstück aussuchen, wo das legal möglich ist usw. ‘Begehen einer Ordnungswidrigkeit zum Begehen einer weiteren Ordnungswidrigkeit’ ist mit ziemlicher Sicherheit kein ‘berechtigter Führungsgrund’, der vor Gericht standhalten wird.
So oder so ist diese Lösung aber auch eindeutig weniger ’sicher’ als beispielsweise ein mit dem auf dem Beispiel verwendeten Zahlenkombinationsschloss gesicherte Seitenfach des Rucksacks o.ä., oder schlicht das Verwenden von gesetzlich unproblematischen Alternativen. Es sei dabei darauf verwiesen, dass das Gesetz bestimmte Waldarbeitsutensilien wie Axt oder Gertel weniger stark reglementiert als Messer mit einer Klingenlänge von über 12.5 cm.
Schliesslich ist noch zu erwähnen, dass es im Zusammenhang mit §42a diverse Fälle gab, wo die Eignung des strittigen Gegenstandes für den angegebenen Zweck diskutiert wurde, wobei neben den Herstellerangaben auch die Einschätzung der betreffenden Beamt*innen eine Rolle spielen kann, ob denn das fragliche Messer in Form und Ausführung dazu gemacht sei, Hölzchen zu schnitzen, einen Apfel zu schälen oder ein Brötchen zu schmieren.» (Ich gebs ja zu, ich hatte beim letzten Satz grad das Zitat von Sonny Barger «You never know when you might have to peel a banana or to pop a balloon” im Kopf).
Fazit: auch wenn wir uns alle gerne gelegentlich mal über §42a aufregen (ich mich sogar, obwohl mich der im Schnitt an weniger als 10 Tagen im Jahr betrifft, denn öfter bin ich nicht in der benachbarten Bundesrepublik unterwegs zur Zeit), aber es gibt wahrlich auch eine nicht geringe Zahl an Optionen, die von dem Paragraphen nicht betroffen werden. Das mag unsere Freiheit als Konsument*innen beeinträchtigen, aber unterm Strich sind wir vermutlich am sichersten und entspanntesten unterwegs, wenn wir bestimmte Dinge eher zu Hause lassen und nach Möglichkeit auch nicht vor den Augen unbedarfter und gegebenenfalls schreckhafter Mitbürger*innen mit den grössten und fiesesten in der jeweiligen Situation erlaubten Werkzeugen herumhantieren. Klingt tragisch, is aber so ;)
12cm!
Wenn ich am Rande des Wanderwegs versuche, ein Stückchen Totholz zu batonieren, dann würde ich das (soweit ich niemanden gefgährde) als legitimen Zweck ansehen: Üben für den Notfall. Ich muss dafür weder durchs Unterholz latschen noch die tatsächliche Absicht haben, ein Feuer damit zu machen.Zitat:
für ‘Bushcrafting’ sollte man sich vermutlich ein Waldstück aussuchen, wo das legal möglich ist usw
Auch gut - ich hab eh nur Messer, die klar unter oder klar über 12 cm Klinge haben :D
Dann hoffen wir mal, dass der gerichtliche Sachverständige kein Batoning-Gegner ist, der nicht ganz unbegründet darauf verweist, dass statistisch gesehen viel mehr Verletzungen durch Batoning verursacht werden als es je Leben retten wird, unser Gesundheitssystem ohnehin überlastet ist, eine Axt, Gertel oder Feldspaten viel effektiver wäre und zudem "Üben für den Notfall" diesseits der Zombie-Apokalyse vermutlich eher darin bestehen sollte, ne Rettungsdecke, Verbandszeug, einen extra Liter Flüssigkeit und meinetwegen ein aufgeladenes Satellitentelefon mitzunehmen :p
es ist ja auch eher notfall spielen. und als mann ist man ein spielkind. spielen sollte ein allgemein anerkannter zweck für männer sein, sonst würde man um einen aspekt mehr "entmännlicht" werden ;)
bin weder ein "proud-boy" fascho, noch ein red pill macho... aber halt ein mann mit hohem messer-spielkind anteil. würde man mir mein spielzeug wegnehmen, würde ich sehr traurig werden. das könnte depressionen und identitätsverlust herbeiführen und wäre also ein angriff auf meine psychische stabilität (so weit vorhanden :) ). meine geschlechteridentität, samt der entsprechenden äußerlich-symbolischen ausdrucksformen, wäre massiv angegriffen. im sinne der diversität dürfte so etwas gar nicht passieren. also: anerkannter zweck, weil der gesundheit, der identität und der diversität dienend... :-§:D
:D
Dan müsste man eher mal Böller verbieten und könnte sämtliche Messer wieder zulassen. :hehehe::troete:Zitat:
statistisch gesehen viel mehr Verletzungen durch Batoning verursacht werden als es je Leben retten wird, unser Gesundheitssystem ohnehin überlastet ist
Jetzt komm’ hier nicht mit vernünftigen Argumenten. Es geht schließlich um Messer. :p :DZitat:
"Üben für den Notfall" diesseits der Zombie-Apokalyse vermutlich eher darin bestehen sollte…
Abgesehen davon ist es ja meine Angelegenheit, wie ich an Feuerholz komme, solange es nicht illegal ist. Die Gaspreise, you know….
Wer kommt denn jetzt hier mit vernünftigen Argumenten? :D
Quasi die wärmetechnische Version von Mundraub - wenn Du in einer tieferen Gehaltsstufe wärst und Holz nicht so unsauber verbrennen würde (soweit zumindest die Zeitungen) würde ich das als Richter glatt noch durchgehen lassen ;)
Keine Sorge, ich nehm Dir die sicher nicht weg - hab ja selber das eine oder andere :D Das erinnert mich dran dass wir mal ne KKB-Krabbelgruppe in einem von Reinis Kursen machen sollten - ich erinnere mich noch dunkel an die Zeit im Kindergarten, da hiess es irgendwas von wegen "geteiltes Spielzeug ist doppeltes Spielzeug" oder so :D
Yup, gab da mal einen Faden, ist aber bisher im Sande verlaufen:
https://www.kampfkunst-board.info/fo...raft-Camp-2022