Die Aussage war, dass ich ein Schweizer Taschenmesser genauso bei mir tragen darf, wie einen Labello. Was genau ist an diesem Vergleich falsch? Ich habe ehrliche Zweifel daran, dass Du ihn überhaupt verstehst.
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Meine Güte! Es geht doch darum, dass mit dem Vergleich die Aussage des Ministers, dass Stichwaffen nicht zu den persönlichen Gegenständen gehören sollen, irgendwie für falsch erklärt werden soll.
Und dazu ist dieser Vergleich nun mal nicht geeignet, sondern unsinnig.
Ich glaube, dass du den Kontext nicht begreifst.
Niemand hat angezweifelt dass ein SchweitzerTaschenmesser nicht ein persönlicher Gegenstand sein kann. Denn es ist nun mal keine STICHWAFFE.
Ich habe übrigens ein Schweitzer Messer mit feststellbarer Klinge, und ich kann es mit einer Hand öffnen.
Ist trotzdem nicht als Stichwaffe klassifiziert.
Aber in die Disco würde ich es trotzdem nicht mitnehmen.
Das habe ich hier jetzt schon mehrfach nachgewiesen, dass in KEINER der Waffenverbotsverfügungen "Schweizer Taschenmesser" verboten sind. Jedenfalls nicht, wenn sie die in der ursprünglichen Bauart ohne feststellende Klinge sind.Zitat:
Die meint er vielleicht nicht aber die werden dann halt im Zweifelsfall einfach mit verboten. Die Ankündigungen und Forderungen, die man von Politikern dieser Tage so vernimmt, gehen halt fast sämtlich in die Richtung, einfach alles verbieten zu wollen. Und da bin ich halt dagegen. Diese neue Regelungswut geht mir ohnehin maximal auf den Sack. Die sollen lieber mal ihre Arbeit machen. Aber hatten wir ja hier auch schon.
Ich habe auch immer noch keinen Beleg dafür erhalten, dass die Polizei diese wirklich beschlagnahmt, nur weil du diese Taschenmesser-Art dabei hast.
Du verstösst jedenfalls nicht gegen die Verfügungen und selbst wenn ein Polizist (was durchaus vorkommt) die Gesetze/Verfügungen selbst nicht versteht, würdest du dann keine Anzeige bekommen (scheitert bei der Prüfung).
Mit "Selbstverteidigungsexperten" meine ich diese Typen, die Leuten irgendwelche "Selbstverteidigungssysteme" verkaufen wollen und dabei dann hauptsächlich mit dem "Überfall durch Fremde" als Situation werben.
Dass diese nicht unbedingt mit den wahrscheinlicheren Szenarien, wie häusliche Gewalt/Partnerschaftsgewalt in ihren Demo-Shows arbeiten, kann man ja fast verstehen.
Dass Frauen prozentual weitaus öfter von Partnern, Ex-Partnern, und anderen Tätern aus dem sozialen Umfeld angegriffen werden,als von Fremden, kannst du den diversen Statistiken zu den Täter-Opfer-Verhältnissen entnehmen.
Ich glaube nicht, dass das so gemeint war. Aber das kann der Flo ja richtigstellen.
Same here.Zitat:
Ich glaube, dass du den Kontext nicht begreifst.
Wenn der Minister von „Messer“ spricht, wie kann ich da wissen, dass er „Stichwaffen“ meint. Ich darf von einem Innenminister schon erwarten, dass er sich präzise ausdrückt.Zitat:
Niemand hat angezweifelt dass ein SchweitzerTaschenmesser nicht ein persönlicher Gegenstand sein kann.
Und auch Faeser spricht andauernd von einem „generellen Messerverbot“ in Bus & Bahn. Da sind wohl kaum nur Stichwaffen gemeint. Da frage ich mich dann schon, wie das gemeint ist. Wenn ich nämlich von hier mit der Bahn nach Garmisch oder zum Tegernsee zum Wandern fahre, darf ich dann nicht mal mehr mein Outdoormesser im Rucksack haben? Aber dazu haben wir ja den anderen Faden.
Jo. Und wenn dann am Bahnhof Waffenverbotszone ist, nehmen sie es Dir ab. Auch wenn Du es nur im Rucksack dabei hast. Genau dieser Fall ist doch der, um den es eigentlich geht.Zitat:
Ich habe übrigens ein Schweitzer Messer mit feststellbarer Klinge, und ich kann es mit einer Hand öffnen.
Ist trotzdem nicht als Stichwaffe klassifiziert.
Darfst du ja im Zweifelsfall ja eh nicht und hier auch niemand den Wunsch geäußert das zu tun. Klassischer Strohmann.Zitat:
Aber in die Disco würde ich es trotzdem nicht mitnehmen.
Der Minister hat aber nunmal nicht von Stichwaffen gesprochen. Sondern von Messern. Um gegen Stichwaffen vorzugehen, braucht man auch keine Waffenverbotszone, das kann die Polizei immer und überall.
Das Schweizer Taschenmesser ist auch nur ein Beispiel für ein üblicherweise legal zu führendes Messer. Kann auch ein Messer mit von mir aus 6 cm Klinge sein. Wie auch immer, die Stadt Frankfurt schreibt auf ihrer offiziellen Seite zum Waffenverbot am Frankfurter Bahnhof:
Das wird nicht weiter beschrieben. Könnten also auch Schweizer Taschenmesser sein, zumindest ist es nicht klar definiert und man befindet sich in einer Grauzone.Zitat:
Alle Waffen, die bereits durch das Waffengesetz verboten sind sowie auch Messer mit einer Klingenlänge von 4 bis 12 Zentimeter. Diese können auch eingezogen werden.
Wie auch immer, in erster Linie geht es mir darum, dass hier von einigen alles irgendwie in einen Topf geworfen wird.
Nun ja, es gibt sie halt auch mit Feststellklinge und ich habe auch kleine EDCs mit Backlock, z.B. ein Böker Copperhead. Das ist nach 42a erlaubt und in Waffenverbotszonen verboten. Und wie gesagt geht es mir nicht um Disco, Fußballstadion oder sonst irgendwelche Plätze, wo ich nicht hingehen muss.
Das ist mir ehrlich gesagt wurscht, weil ich nicht von der Laune und dem Goodwill der Polizei abhängig sein möchte., bei dem was ich tue. Schrub ich ja auch schon.Zitat:
Ich habe auch immer noch keinen Beleg dafür erhalten, dass die Polizei diese wirklich beschlagnahmt, nur weil du diese Taschenmesser-Art dabei hast.
Und Bock auf den Stress, nur weil der Gesetzgeber übertreibt oder sich nicht präzise ausdrückt, habe ich auch nicht. Wie gesagt, wir sind ja hier nicht in China.Zitat:
Du verstösst jedenfalls nicht gegen die Verfügungen und selbst wenn ein Polizist (was durchaus vorkommt) die Gesetze/Verfügungen selbst nicht versteht, würdest du dann keine Anzeige bekommen (scheitert bei der Prüfung).
Und wie und warum kommst Du jetzt hier genau darauf zu sprechen? Was genau sollte das mit dem Thema zu tun haben?Zitat:
Mit "Selbstverteidigungsexperten" meine ich diese Typen, die Leuten irgendwelche "Selbstverteidigungssysteme" verkaufen wollen und dabei dann hauptsächlich mit dem "Überfall durch Fremde" als Situation werben.
Dass diese nicht unbedingt mit den wahrscheinlicheren Szenarien, wie häusliche Gewalt/Partnerschaftsgewalt in ihren Demo-Shows arbeiten, kann man ja fast verstehen.
Ist hier wohl so ziemlich jedem hier im Forum, jedenfalls mir, bekannt. Daher war meine Frage, an wen sich Deine Frage richtete?Zitat:
Dass Frauen prozentual weitaus öfter von Partnern, Ex-Partnern, und anderen Tätern aus dem sozialen Umfeld angegriffen werden,als von Fremden, kannst du den diversen Statistiken zu den Täter-Opfer-Verhältnissen entnehmen.
Kann sein, dass er davon gesprochen hat. Ich war nicht dabei. Aber die Presse schreibt mehrheitlich was von Messer. Ich kann mich nun nur auf die Informationen beziehen die ich habe. Sonst kann ich ja gleich AfD wählen, weil die das ja vielleicht alles ganz anders meinen und immer nur falsch zitiert werden. :rolleyes:
Hatten wir aber weiter oben auch schon…
Ganz genau so ist es. Der Minister spricht von Messern. Stichwaffen sind eigentlich nicht erwähnenswert, da ohnehin verboten. Und in der Diskussion kommt dann ja auch sowas, wie "warum brauchst Du ein Messer zum Paket öffnen?" usw. Ist doch scheißegal, wieso muss man das überhaupt begründen, wenn es doch um Stichwaffen gehen soll. Die Frage zeigt doch deutlich, dass es manchen hier nicht um Stichwaffen geht oder alles in einen Topf geworfen wird.
Die initiale Aussage war folgende:
Wir wollen niemanden ärgern, sondern zeigen, dass das Mitführen von Messern nicht normal und nicht erwünscht ist. Eine Stichwaffe ist kein Handy und keine Geldbörse und darf deshalb niemals zu den gewöhnlichen persönlichen Gegenständen gehören.
Auch er vermischt Messer mit Stichwaffen. Btw. wenn es ihm nur um Stichwaffen ginge, bräuchte man wie angemerkt keine extra Waffenverbotszone. Wenn es nur um Stichwaffen ginge, würde Katamaus hier nicht gefragt, warum er ein Messer zum Paketöffnen dabei hat und warum man überhaupt ein Messer braucht und nicht darauf verzichten kann usw. Es kann dabei nicht um Stichwaffen gehen, weil die hier niemand führen darf.
das hier ist definitiv keine stichwaffe, sondern ein werkzeug zur holzbearbeitung bzw,. für die grobe messerarbeit auf der baustelle, beim renovieren usw.. auch verboten zu tragen (in den zonen):
Anhang 48269
dass etwas keine stichwaffe ist, muss nicht heißen, dass es erlaubt zum tragen ist.
wenn dein schweizer taschenmesser von der konstruktion her (öffnungshilfe) einhändig zu öffnen ist und die klinge danach "feststeht"
so, wie das hier
Anhang 48268
, ist es zwar ebenfalls keine hieb und stichwaffe, aber dennoch verboten in der öffentlichkeit zu führen (§42a), wenn du an den falschen beamten und evtl. später an den falschen richter gerätst, gilt das auch für dein schweizer messer, wenn es keine öffnungshilfe hat und der beamte/richter es irgendwie einhändig öffnen kann. dazu gab es hier im board schon haufenweise beispiele mit belegen (kannst du ja nach suchen... ich mach das jetzt nicht). gerade solche beispiele verdeutlichen die uneinheitliche rechtsPRAXIS.
so was hier, ist übrigens auch keine hieb und stichwaffe im sinne des gesetzes (und mit ner klinge unter 12cm, also sogar fürhrbar). damit wirst du laut 42a KEINE probleme bekommen. eingezogen werden, wg einer "speziellen einsatzlage", die das als präventive maßnahme rechtfertigt kann es aller dings schon. bekommt man dann später wieder, wenn du nix böses gemacht hast.
Anhang 48270
das feststellbare schweizer, das du mit einer hand öffnen kannst, ist da viel gefährlicher (im juristischen sinne) für dich. das kann, je nach richter, wie gesagt, zu nem bußgeld führen (und zu mehr, je nachdem in welchem kontext du kontrolliert wurdest und ob du was angestellt hast).
ich mag mein Cold Steel Master Hunter, aber ich würde das nicht "alltäglich" spazieren führen, weil das in der stadt tatsächlich sinnlos wäre, aber dass ich das juristisch abgesegnet tun könnte, während ein kleiner klapper zu problem werden kann, ist schlichtweg absurd. (wenn man mit so nem ding allerdings auffällt, weil damit "rumgespielt" wird oder es offen getragen wird, dann kann man davon ausgehen, dass passanten die polizei rufen und dann hat man natürlich "stress"... ich erinnere an den fall von dem fleischerlehrling auf dem weg zur prüfung, der vor kurzem von der polizei nach panischem bürgeranruf aus dem bus gezerrt wurde, weil er 2 lange messer dabei hatte. die haben ihn aber, nachdem sich der sachverhalt geklärt hatte, netterweise zur prüfung gefahren, damit er nicht zu spät kommt)
warum unterhalten wir uns eigentlich jetzt wieder seitenlang über 42a und "zonen"-formulierungen? das hatten wir doch schon gefühlte 1000 mal in diversen "messerthreads".
mich wundert nur, dass anscheinend immer noch nicht klar geworden ist, was da sache ist...
Und wieso braucht Reul dann eine Waffenverbotszone, wenn es ihm um ohnehin verbotene Stichwaffen geht, die man auch so bei Kontrollen auch so einziehen darf? Das waren doch die Aussagen hier, dass man so einen Anlass für Kontrollen und Vorgehen gegen Waffen habe. Das bräuchte man aber nicht, man kann diesbzgl. immer dagegen vorgehen...
Wie Katamaus angemerkt hat, geht der allgemeine Diskurs nicht nur um Stichwaffen:
Dazu treffend:Zitat:
Nach den Messerattacken am langen Mai-Wochenende waren die Vorfälle auch Thema im Landtag. Dabei fiel eine Fraktion mit drastischer Wortwahl auf - und es war nicht die AfD.
Nach Berichten über mehrere Messerattacken am langen Mai-Wochenende hat die SPD ein generelles Trageverbot von Messern in der Öffentlichkeit gefordert. "In NRW muss kein Mensch ohne Grund mit einem Messer herumlaufen"; erklärte Andreas Bialas (SPD) am Freitag in einer Aktuellen Stunde des Düsseldorfer Landtags.
...
Über ein generelles Messerverbot in der Öffentlichkeit könne man mit ihm auch reden, erklärte Reul in der Debatte. Allerdings müsse das der Bundesgesetzgeber beschließen. Und im Bund stelle die SPD die Innenministerin, merkte Reul in Richtung SPD-Fraktion an. "Machen Sie's doch mal."
Genau solche undifferenzerten Aussagen wie initial kritisiere ich. Genau deswegen tauchen hier Fragen auf ala, wieso hast Du überhautp ein Messer dabei, wieso brauchst Du das für Pakete usw. Oder warum sonst?Zitat:
Die Regierungsfraktionen reagierten entsprechend überrascht: "Das ist ja 'Law and Order' vom Feinsten, was Sie hier fordern", wunderte sich Gregor Golland (CDU). "Das ist nah am Populismus. In welchen Reihen wollen Sie fischen?", fragte er. Auch die Grünen warfen der SPD vor, mit den Ängsten der Bürgerinnen und Bürger zu spielen. "Wenn man möchte, kann man sich das Leben in der Opposition beneidenswert einfach machen", kritisierte Julia Höller (Grüne).
https://www1.wdr.de/nachrichten/land...l-nrw-100.html
Nochmal extra die Nachfrage. Wenn es auch Dir um Stichwaffen geht, warum kommen dann so Aussagen?
Wenn es um Stichwaffen geht und das alles angeblich ja nicht vermischt wird, warum soll dann jemand auf Outdoor Ausrüstung verzichten oder auf was zum Schnippeln?
ach so, und dann gibt es ja auch noch die variante, das man gefragt wird, wozu man das messer, das bei einer kontrolle gefunden wurde, braucht. wenn man dann antwortet "zur selbstverteidigung", dann ist man in die falle geraten, denn dann hat man den zweck ja selbst definiert und es ausdrücklich zur waffe erklärt. sollte man nie machen, wenn man keine anzeige kassieren will - auch nicht bei 42a konformen messern, denn die konformität ist in dem moment hin, in dem ein messer als "waffe" deklariert wird (vom hersteller, per BKA feststellungsbescheid oder durch die eigene aussage).
Zitat:
Zitat von ThomasL
das sind dann wohl deine waffentragenden krassen "freunde" ..... , die scheinbar auch nicht dem deutschen steuerzahlenden normalo zuzuordnen sind.
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der dörfliche ländliche bereich fällt auch durch bestimmte kriminalistätszonen mit messerbedrohungen und messerkriminalität besonders auf ! vieleleich setzt sich der aiwanger für das spezielle hirschfäüngertragen für bauern , jäger und die gesamte bayrische ländliche beölkerrung ein . :rolleyes:
Ach ja? Ich würde schon gerne von MGuzzi wissen, dass wenn es angeblich nur um "Stichwaffen" geht und das ja angeblich nicht vermischt wird, warum dann doch wieder das mitführen von Outdoor Ausrüstung kritisiert wird? Ich würde auch schon gerne wissen, was ich mitführen darf und weswegen ich bestraft werde und weswegen nicht.
Oder hättest Du vielleicht gerne, dass Dich der Staat willkürlich für irgendwas bestrafen und sanktionieren darf? Vor Gericht oder in Verträgen geht es nämlich genau um solchen "Korinthenscheiß". Kann ja sein, dass Dir das alles egal ist, mir aber nicht.
Katamaus
Die Antworten waren an egonolsen gerichtet, der auf naiven Unsinn reinfällt, was "Selbstverteidigungsexperten" angeht, die Messer als "Equalizer" für Frauen empfehlen.Zitat:
Und wie und warum kommst Du jetzt hier genau darauf zu sprechen? Was genau sollte das mit dem Thema zu tun haben?
Sinnerfassendes Lesen ist nicht so deine Stärke, oder?
Eine Lesebrille darfst du übrigens auch in jeder Waffenverbotszone dabei haben.
Wer will denn das du darauf verzichtest?
Ich verstehe nur die Aufregung um ungelegte Eier nicht, um warum ihr ständig meint dass euch jemand was wegnehmen will.
Und warum man sich so abhängig von Gegenständen macht, ob jetzt vom Labello oder vom Taschenmesser.
Es gibt ja auch Leute, die schmieren sich alle 5 min.
Zeug ins Gesicht.
Nana, wer wird denn gleich pampig, nur weil man ihm eine Frage stellt? Du hattest ihm geantwortet und schienst ja zu wissen, wer diese Selbstverteidigungsexperten sein sollen. Du hattest ihnen hier ja sogar Tipps gegeben, d.h. Du vermutest sie hier im Forum. Von daher denke ich schon, dass meine Frage berechtigt ist. Da stellt sich die Frage, wer hier Probleme mit dem Textverständnis hat. :rolleyes:
Gegenfrage: Liest Du hier mit?
Wenn zuständige Minister häufiger äußern würden, Aikido gehöre verboten, denn das sei schließlich eine tödliche Kampfkunst, wäre Dir das also egal.Zitat:
Ich verstehe nur die Aufregung um ungelegte Eier nicht, um warum ihr ständig meint dass euch jemand was wegnehmen will.
Aha, wenn man sich etwas nicht verbieten lassen möchte, ist man also abhängig davon. Nee, is klar. :rolleyes:Zitat:
Und warum man sich so abhängig von Gegenständen macht, ob jetzt vom Labello oder vom Taschenmesser.
Habe ich auch von gehört. Und?Zitat:
Es gibt ja auch Leute, die schmieren sich alle 5 min.
Zeug ins Gesicht.
Das frage ich mich mittlerweile auch...
Ja, wenn ich 2-3 Post drüber verlinke, dass die SPD ein generelles Trageverbot von Messern fordert und Reul sagt, man könne mit ihm darüber reden, könnte man auf den Gedanken kommen, meinst Du nicht?
Sehe keinen Zusammenhang.Zitat:
Und warum man sich so abhängig von Gegenständen macht, ob jetzt vom Labello oder vom Taschenmesser.
Was verstehst Du denn sonst unter einem "generellen Messertrageverbot", das die SPD fordert?
Ich kann sehr gut ohne Messer unterwegs sein, genauso gut wie ich ohne viele andere Dinge unterwegs sein kann. Darum geht es halt nichtZitat:
Nee, aber wenn man die ganze Zeit betont, dass man nicht
ohne unterwegs sein kann, erweckt das den Anschein von Abhängigkeit.
Geht's noch? Du hast gefragt, wer uns Taschenmesser wegnehmen will. Darauf habe ich geantwortet. Reul will das, die NRW SPD will das. Wenn ich auf die Frage antworte, wer Taschenmesser verbieten will ist völlig unerheblich, ob das Landesminister oder der Kaiser von China sind und welche Kompetenzen sie haben oder nicht haben.
Kkar, wenn du dir wegen jedem der dir meint was verbieten zu wollen in die Hose machst, dann spielt das natürlich eine erhebliche Rolle.
Fakt ist, Reul kann das nicht.
Also regt euch ab.
Und er hat auch nicht gesagt, dass er auch Schweitzer Messer verbieten will.
Das wär ja wohl kaum durchzukriegen.
Aber ich verstehe ja, wenn mir abends in der Altstadt ein Paketbote hinterherrent, und ich kein Messer zum aufmachen habe, echt unvorstellbar.
Wenn jeman ein generelles Trageverbot für Stichwaffen fordert, könnte man mit mir reden.
Und jetzt, versetzt dich das in Unruhe?
Aber ich bin ja nicht der Kaiser von China, also kein Anlass zur Besorgnis!
Nur ist Reul halt nicht irgendwer, sondern einer der Innenminister. Die NRW SPD ist auch nicht irgendwer. Das sind politische Akteure, die durchaus so einen Diskurs mitbestimmen, der in Richtung Verschärfung geht.
Außerdem ist auch nicht relevant, ob jemand Gesetzgebungskompetenz hat, ich bin bspw. auch beunruhigt, wenn radikale Gruppen ein Kalifat errichten oder andere radikale Gruppen gegen Minderheiten vorgehen wollen. Das schmeckt mir nicht, beunruhigt mich und ich bin dagegen.
Wie ist ein "generelles Messertrageverbot" zu verstehen, das ja angeblich "niemand" fordert?Zitat:
Und er hat auch nicht gesagt, dass er auch Schweitzer Messer verbieten will.
Das wär ja wohl kaum durchzukriegen.
Völliger Blödsinn, völlig irrelevant.Zitat:
Aber ich verstehe ja, wenn mir abends in der Altstadt ein Paketbote hinterherrent, und ich kein Messer zum aufmachen habe, echt unvorstellbar.
Der Satz zeigt doch überdeutlich, dass Du nach zig Seiten Diskussion den Unterschied immer noch nicht verstehst. Es gibt bereits ein generelles Trageverbot für Stichwaffen, das muss also niemand fordern. Aber man kann also mit Dir darüber reden?! Bist Du also etwa für eine Öffnung des 42a? :hehehe:Zitat:
Wenn jeman ein generelles Trageverbot für Stichwaffen fordert, könnte man mit mir reden.
Und jetzt, versetzt dich das in Unruhe?
Da kannste mal sehen, wie schnell man mit Begriffen Verwirrung stiften kann.
Das Waffenrecht kennt den Begriff Stichwaffe nämlich gar nicht ( nur Hieb- und Stoßwaffen).
Also wenn Politiker sich mit Begriffen wie Messer, oder Stichwaffen zu Verboten äußern oder darüber diskutieren, sollten sie erst mal Hausaufgaben machen.
Das Gleiche gilt für Forenuser.
Und dann das:
https://www.juraforum.de/lexikon/hie...hwaffe-fuehrenZitat:
Wann darf ich eine (erlaubnispflichtige) Hieb- und Stichwaffe führen?
Das Führen einer Hieb- und Stichwaffe ist grundsätzlich erlaubt, sofern diese nicht unter die Verbotskategorien des WaffVg fällt.
Lies doch mal das, was Du postet richtig bzw. zitiere vollständig. Ich habe doch schon mehrfach aus entsprechenden Links zitiert. Dein Absatz aus Deinem Link geht nämlich noch weiter - hier komplett:
Das Führen eines 42a konformen Messers fällt nämlich nicht unter diese Definition. Für das Führen eines 42a konformen Messer brauche ich nämlich weder ein geschlossenes Behältnis, noch einen nachvollziehbaren Grund.Zitat:
Wann darf ich eine (erlaubnispflichtige) Hieb- und Stichwaffe führen?
Das Führen einer Hieb- und Stichwaffe ist grundsätzlich erlaubt, sofern diese nicht unter die Verbotskategorien des WaffVg fällt. Erlaubnispflichtige Hieb- und Stichwaffen dürfen nur mit einer Waffenbesitzkarte (§ 10 WaffG) und einem berechtigten Bedürfnis geführt werden. Personen über 18 Jahre dürfen erlaubnisfreie Hieb- und Stichwaffen nur unter folgenden Voraussetzungen führen:
Die Waffe ist in einem geschlossenen Behältnis transportiert (z.B. Rucksack, Tasche).
Es gibt einen nachvollziehbaren Grund für das Führen der Waffe (z.B. Arbeit, Sport).
Die Waffe wird nicht auf öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen oder Demonstrationen mitgeführt.
Auch aus Deinem Link:
Ein 42a konformes Messer ist aber in seinem Wesen eben nicht für Verteidigung, Angriff oder gefährliche Eingriffe Sachen bestimmt. Daher fällt ein 42a konformes Messer nicht unter die oben zitierten Regelungen und ist keine Waffe im Sinne des Gesetzes. Aber es ist ja nicht so, dass ich nicht genau das schon mehrfach mit Quellen zitiert hätte. :rolleyes:Zitat:
Im WaffG werden Hieb- und Stichwaffen als tragbare Gegenstände beschrieben, die zur Verteidigung, für Angriffe oder gefährliche Eingriffe gegen Personen oder Sachen bestimmt sind. Dabei werden Waffen nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 WaffG als solche definiert, die insbesondere für Hieb-, Stoß- oder Schnittbewegungen gedacht sind.
Meanwhile ein Video zur "Abwechslung", aus New York, U-Bahn: Faust-, Messer-. und Pistoleneinsatz, Chaos: alles in wenigen Sekunden. Eskalationen wohl derzeit häufig in NY:
https://www.bild.de/video/clip/news-...6866.bild.html