Nö, da sind wir uns nicht einig, weil es schlicht Unsinn ist, was du dir zusammendichtest. Die berühmten Äpfel und Birnen.
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Was soll mit denen sein?
Anhang 44456
Soso. :)
Na ja, ganz so einfach ist es dann auch wieder nicht. Jeder Mensch hat andere Nehmerqualitäten, auch schon von Natur aus.
Wenn man das Video auf großem Schirm und verlangsamt ansieht, kann man gut erkennen, wie stark der Kopf des älteren Herrn durch den Treffer beschleunigt. Das ist zumindest potenziell sehr gefährlich, auch für die Halswirbelsäule.
Nur weil nichts passiert ist, heisst das nicht, dass keine Power in dem Schlag lag. Wenn es schlecht läuft, kann durch den Schlag ein Halswirbel brechen oder ein Blutgefäß im Gehirn abreißen und dann kippt der Mann tot vom Barhocker.
Gebe ist dir recht; außerdem kennen wir die Vorgeschichte nicht... die begegnen sich wahrscheinlich nicht zu ersten Mal.Zitat:
Zum anderen scheint mir der ältere Herr von Anfang an auf Krach gebürstet zu sein, in dem Video ist gut erkennbar, mit welchem Nachdruck er das hingestellte Glas wieder zurückstellt. Das finde ich ungewöhnlich, ich würde in so einer Situation ein freundliches "Nein danke, ich bleib bei meinem Bier" von mir geben.
Ich will damit nur sagen, zu einem Streit gehören immer 2. Und letztendlich ist anhand des Videos nicht erkennbar, was zu der Eskalation geführt hat.
Trotzdem: Wenn ein trainierter Vollkontaktsportler wie McGregor, einen älteren Herrn unter bewusster Ausnutzung von dessen Arg- und Wehrlosigkeit, mit blanker Faust mitten ins Gesicht schlägt, ist das eine unverzeihliche Aktion.
McGregor sollte nie wieder einen Ring oder Käfig betreten dürfen. Wenn der nicht lebenslang von jedem Wettkampf ausgeschlossen wird, muss man sich fragen, was eigentlich noch passieren muss.
Hinter dem Schlag war Dampf. Habs mir mehrfach angegeguckt und behaupte, dass lediglich die Entfernung die Wirkungs-Energie genommen hat. Aber nicht weil MCGregor das wollte, sondern weil die Situation e sihm nicht besser ermöglichte. Direkt anch Ausführung, evtl sogar noch währendes letzten Abschnittes der Schlagausführung gerifen UMstehende ein und ziehe ih nach draußen. Warum wohl? Weil MCGregor sich sonst zu heftig entschuldigt hätte? Ich hab eher den Eindruck, der hätte bald noch mehr losgelegt.
Es würde helfen sich den Paragraphen 224 StgB genauer anzuschauen (ja ich weiß, das passieret nicht in De, aber gehen wir halt mal so vor). Wie ich oben schon postete sehe ich zumindest §224 I Nr. 3 als durchaus gegeben.Zitat:
Ich sehe dort nicht mal im Ansatz eine gefährliche Körperverletzung.
Zudem schlägt die Faust in der Nähe der Schläfe ein (§224 Nr. 5):
https://www.apotheken-umschau.de/Geh...ko-553127.html
Ach so, weil Kampfsportler wissen, was Sie können pflegen Sie grundsätzlich Zurückhaltung? Grade auch ein MCGregor? Steile These.Zitat:
Wenn der nicht einschätzen kann, in welcher Situation ein Schlag welche Wirkung hat, wer dann?
Es könnte genau umgekehrt sein im Sinne "Ich habs drauf, also nutze ich es auch." Da wär er nicht der erste:
https://www.ndr.de/nachrichten/niede...trasse116.html
Wenn Dampf hinter dem Schlag gewesen wäre, hätte es den Herrn vom Hocker geholt. Mir ist auch nicht ganz klar, weshalb du vermutest, dass McGregor die Distanz nicht hätte verringern können. Ich denke, dass hier 10cm oder 20cm schon viel Unterschied ausgemacht hätten. Und McGregor ist ganz gewiss kein Bewegungsidiot, der stand nicht vor einem Panzer.
Das passiert, wenn juristische Laien wie wir Gesetze interpretieren. Der Gesetzgeber versteht hinter einem "hinterlistigen" Überfall etwas ganz anderes als was wir uns vielleicht darunter vorstellen. So ist zum Beispiel ausdrücklich kein überraschender Angriff damit gemeint oder ein Angriff, während jemand in eine andere Richtung schaut. Ein hinterlistiger Angriff setzt eine Planung voraus, so das üblicherweise jeder spontane Angriff keine Hinterlist ist.
Ein hinterlistiger Überfall wäre beispielsweise gewesen, wenn McGregor den Mann überredet hätte, im Rahmen eines Spiels Handschellen anzulegen und anschliessend dessen dadurch eingeschränkte Verteidigungsfähigkeit genutzt hätte, ihm eine reinzuschlagen.
Die Auseinandersetzung auf dem Video hat wirklich nichts mit einer schweren Körperverletzung zu tun.
McGregor schlägt den Mann, als dieser gerade seinen Kopf wegdreht. Ich glaube nicht, das er gezielt einen besonders empfindlichen Bereich treffen wollte. Wenn es seine Absicht gewesen wäre, dem Mann ernsthaft weh zu tun, hätte er einfach die Distanz entsprechend reduziert und mit voller Kraft zugelangt.
Ich bin mir zumindest in dem Punkt sicher, dass ein MMA Superstar einen arglosen älteren Herrn vom Barhocker schlägt, wenn er das will.
Keine Ahnung, wie du auf so eine Aussage kommst.
Naja Du làsst Dich über die Interpretation eines Gesetzes durch Laien aus, das hindert Dich aber nicht daran, im gleichen Abschnitt als Laie genau dies zu praktizieren...
Dass Hinterlist eine Planungsabsicht beinhaltet, stimmt schon. Aber wann Planung beginnt ist sehr unterschiedlich, weswegen dies auch von allen Begleitumständen abhängt und in ähnlichen Konstellationen durchaus unterschiedlich gewertet werden kann. Daher ist das alles nicht so einfach zu beurteilen und mit einem erfundenen Beispiel kommt man der Sache auch nicht näher.
Und was Du hier über den Sport MMA in Deutschland vom Stapel lässt, ist schlicht und einfach falsch. Klar gibt es da Szenen, in denen sich allerhand dubiose Menschen treffen, das liegt aber eher an der Popularität in den letzten Jahren und dem Hang solcher Menschen zur Gewalt. Ich habe bisher im MMA, wie im Kampfsport generell durch die Bank fairere Sportler als in vielen anderen Bereichen kennengelernt.
Bei dem Video denke ich nicht, dass hier irgend etwas gestellt ist. Der Typ denkt eben, er kommt mit seinem gelebten Image durch. Daher auch the notorious. Ich vermute auch, Conor will den Bargast nicht schwer treffen. Das ist eher einer seiner typischen "kleinen Austicker", die immer wieder passieren. Dennoch bleibt das Verhalten einfach asozial und gehört ordentlich bestraft.
Der Schlag war feste genug, um den Kopf und Körper deutlich nach hinten bzw. zur Seite fliegen lassen sieht man in den schnellen und langsamen Bildersequenzen ganz gut.
Er wollte offensichtlich genau aus der Position raus schlagen, ein anderer Mann, der ihn nach dem Schlag sofort mit abdrängt, sitztZitat:
Mir ist auch nicht ganz klar, weshalb du vermutest, dass McGregor die Distanz nicht hätte verringern können.
- leicht nach hinten versetzt - zwischen MCGregor und dem Geschlagenen und macht es zumindest etwas schwieriger etwas näher
ranzugehn. MC Gregor hat sich aber wohl ausgeguckt das es reichen würde zu treffen und das hat er ja ganz ordentlich.
Ja nun, das dürfte wohl auf über 80 bis 90 % vieler Diskussionen (Ich sag nur: "Politik") zutreffen, je nachdem wie man "Laie" definiert.Zitat:
Das passiert, wenn juristische Laien wie wir Gesetze interpretieren.
Die wenigsten dürften jedenfalls sämtliche Studiengänge avsolviert haben und selbst bei Jura reicht ein Studium auch noch nicht,
um alles "final" und unangreifbar beurteilen zu können. Abgesehen davon, ist es ein Merkmal in der Juristerei, dass vor Gericht über die Auslegung von Gesetzen
kontrovers diskutiert wird, Urteile weden aufgehoben, Gutachten zur Klärung werden erstellt, "Gegengutachten" und in der Fachliteratur
wird über viele Seiten ausgebreitet und argumentiert (z.B. darüber ob ein Körperteil ein Werkzeug ist: https://strafrecht-online.org/proble...ches-werkzeug/) etc..
Ich hab einige der Texte im Netz zu dem Thema gelesen. Es trifft u.a. zu, dass z.B ein Angriff von hinten nicht - ich sage - per se (!)Zitat:
Der Gesetzgeber versteht hinter einem "hinterlistigen" Überfall etwas ganz anderes als was wir uns vielleicht darunter vorstellen. So ist zum Beispiel ausdrücklich kein überraschender Angriff damit gemeint oder ein Angriff, während jemand in eine andere Richtung schaut. Ein hinterlistiger Angriff setzt eine Planung voraus, so das üblicherweise jeder spontane Angriff keine Hinterlist ist.
nicht als hinterlistig zu betrachten sei (ein Überfall ist es schon). Demgegenüber, wenn jd. im Verlauf eines Streits die Hand reicht und
mit der anderen zuschlägt schon. Das finde ich z.B diskutierenswert, denn bei einem Streit könnte man nun meinen, dass dass
(spätere) Opfer hier vielliecht hätte ahnen können, dass es getäuscht wird, sodass keine Hinterlist vorliegt. Oder der Überfall keiner ist.
Ich könnte mir vorstellen, dass auch dieses Beispiel, wie auch viele andere in der Juristerei, kontrovers betrachtet wird. Dazu müsste
man jetzt in den Bibliotheken graben.
Wie auch immer: § 224 StGb besagt also, das ein "überraschender, unerwarteter Angriff durchgeführt wird und der Täter dabei planvoll seine wahren Absichten versteckt, um dem Opfer die Möglichkeit zu nehmen, sich dagegen wehren zu können-" ( zit. nach : https://www.strafrecht-anwalt-mannhe...perverletzung/).
Mag sein, dass in diesem Fall dass das Kriterium "planvoll seine Absichten versteckt" hier nicht so einfach zuzuorden ist. Ist die Frage, ob das Abwarten MCGregors des Wegdrehens (des älzeren Herrens) und der verdeckte, von unten kommende Schlag als eine planvolle, die Absicht versteckende Aktion bewertet werden können. Komplett ausgeschlossen? Sehe ich jetzt nicht so. Aber als Laie darf ich das ja.
In der Tat! Ging es doch aus meiner Sicht die ganze Zeit um gefährliche (!) Körperverletzung. Auch hier mag der Begriff irritieren, könnte er dem LaienZitat:
Die Auseinandersetzung auf dem Video hat wirklich nichts mit einer schweren Körperverletzung zu tun.
vermitteln, dass eine gefährliche Verletzung tatsächlich vorliegt bzw. sich ereignet hat. Dem ist aber ausdrücklich nicht so. Nach § 224 Nr. 5 muss die Handlung "lediglich" objektiv generell geignet sein, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen. Nun meinen einige, dass war eher ein harmloser Schlag, was ich wiederum für verhamlosend halte. (Hervorh. von mir)
Aber schauen wir was Juristen dazu meinen (was ich so auf die Schnelle finde konnte): https://books.google.de/books?id=KD9...20sein&f=false
Dazu noch: https://www.waz.de/region/rhein-und-...226482903.html
https://www.merkur.de/bayern/toedlic...t-3433401.html
Wäre aber für die o.a. Bewertung nach § 224 Nr.5 nicht relevant. Er trifft den Mann nicht weit von der Schläfe.Zitat:
Ich glaube nicht, das er gezielt einen besonders empfindlichen Bereich treffen wollte.
Unabhängig davon gibt es genug Fälle , wo die Leute gestürzt sind und sich den Schädel brachen und starben.
Auch Vorschädigungen an den Gefäßne können dann zum Tode führen, selbst wenn der Schlag an sich nicht als
tödlich anzusehen ist-
Du kannst nicht ausschließen, dass er das zumindest in Kauf genommen hat. Wie sollte er auch?Zitat:
Ich bin mir zumindest in dem Punkt sicher, dass ein MMA Superstar
einen arglosen älteren Herrn vom Barhocker schlägt, wenn er das will.
Und mich wundert, das du hier die Zurückhaltung eines MMA Kämpfers betonst, während du doch - wenn ich mich recht erinnere -
sonst eher deren mangelndes Gewissen beklagst und deren Bereitschaft zur skrupellosen Brutalität. Kannst du ja machen, aber ist schon
komisch dass ausgerechnet hier in der Bar dann das Gewissen bei einem greifen soll, der für Zurückhaltung - auch außerhalb des Rings -
sonst nicht so bekannt ist.
Da geb ich dir vollkommen recht. Er handelt wohl öfters impulsiv und mit wenig Selbstkontrolle.
Ich würde auch nicht behaupten (und das habe auch nicht) dass MCGregor eine schwere Verletzung beabsichtigte.
Aber wie ich bereits schrieb, genau darauf käme bzw. kommt es bei einer "Gefährlichen Körperverletzung" nicht an.
Die Formulierung "Gefährlich" irritiert halt, weil sie - wenn man den Paragraphen nicht näher anschaut-
erwarten lässt, dass eine (lebens-)gefährliche Verletzung tatsächlich eingetreten ist. Und das ist nicht der Fall.
Im Gegensatz zur Qualifikation "Schwere Körperverletzung". Da muss eben ein Schaden wirklich eingetreten sein.
Sind aber die Merkmale für die "Gefährliche Kv" gegeben, ist auch der reine Versuch strafbar.
Das war mir vorher auch nicht so klar.
Also ich wollte gar nicht auf diese Diskussion hinaus. Aber gut.
Du bewegst Dich ja im deutschen Recht:
Der Versuch einer Tat ist genauso strafbar, wie die Tat selbst. Das ist fast immer im Strafrecht so und es überrascht mich, dass das für Dich nicht klar war.
Die Tat muss also nicht ausgeführt, wohl aber iSv 224 StGB beabsichtigt worden sein. Dafür gibt's dann ganz klare Kriterien, wurden hier schon genannt. Mal eben rüberlangen, weil einem der Kragen platzt reicht da nicht.
Wenn Conor den Typen also einfach nur schlagen wollte, ist das keine gefährliche Körperverletzung nach deutschem Recht. Ob er es wollte, ob er es getan hat, völlig egal. Nur weil er die Absicht verfolgte, die Faust im Gesicht zu parken, so kann man weder Hinterlist, noch sonstige Umstände erkennen, an denen sich eine gKV orientiert. Ich schreibe "erkennen", da mir weder Vorgeschichte, noch sonstige Umstände bekannt sind. Ich kenne nur das Video. Und das ist ein typischer McGregor.
Die Diskussionen zu den rechtlichen Themen wie Notwehr, Körperverletzung, Totschlag, Mord etc. pp. haben die allermeisten hier schon durch, daher ist es nett, wenn immer nochmal wild interpretiert wird, Du wirst aber nicht weiterkommen.
Darüber hinaus erübrigt sich das alles sowieso, denn in Irland gelten andere Rechtsgrundsätze.
Aber trotzdem: nein, das Video gibt keinen Anhaltspunkt für eine gKV ;)
Ausnutzung von Arg- und Wehrlosigkeit sind im Video doch klar erkennbar.
Eine "das Leben gefährdende Behandlung" ist durch den blanken Faustschlag eines Vollkontaktsportlers gegen den Kopf ebenfalls gegeben. Man muss sich nur im Beweismaterial die Beschleunigung des Kopfes ansehen. Wer das nicht für potenziell lebensgefährlich hält, ist doch ziemlich optimistisch.
Ich sehe keinen nachvollziehbaren Grund, warum sowas in Deutschland nicht nach §224 als GKV gelten sollte und es hat solche Verurteilungen von Kampfsportlern auch schon gegeben.
Hinterlist hat eine strafrechtliche Definition. Ein überraschender und unerwarteter Angriff aus Opfersicht reicht dazu nicht.
Und ob ein Faustschlag in dieser Version aus objektiver Sicht das Leben gefährdet, bezweifle ich. Aber frei nach Bruce Lee ("Meine Hände sind Waffen") kannst Du Dir gerne Deine Meinung bilden. Vielleicht finden sich ja bekannte Rechtssprechungen in dieser Sache :)
Der Bundesgerichthof hat hierzu festgestellt:
"Auch tätereigene Körperteile lassen sich durchaus als Gegenstände bezeichnen. Das Unbehagen, Körperteile den Gegenständen zuzuordnen, rührt allein daher, dass der Begriff in der Regel nur für unbelebte Körper verwendet wird. Dies wurde von der Rechtsprechung aber bereits dadurch aufgegeben, dass mittlerweile auch Tiere als gefährliche Werkzeuge anerkannt sind."
Quelle: Bundesgerichtshof, Neue Juristische Wochenschrift 1960, Ausgabe 1022.
Angewandt wird diese Auslegung primär bei Profiboxern:
https://www.spiegel.de/sport/sonst/g...-a-173224.html
http://www.boxwelt.com/2015/01/profi...-2013-in-haft/
https://www.welt.de/welt_print/vermi...r-Gericht.html
https://www.giessener-allgemeine.de/...-11937472.html
Hinterlist vielleicht nicht, aber eine gewisse Niedertracht sehe ich da schon. Keiner weiß was genau gelaufen ist aber erst spendiert er Drinks und dann dreht sich der Opi weg und Conor knallt ihm eine. Nur weil die Wirkung nicht vorhanden war macht es für mich nicht besser.
Ein Board voller Juristen. Wenn ich mal einen brauche, kann ich hier ja aus dem Vollen schöpfen. :D
Nimm mich, nimm mich. Du hast Garantie auf kreativste Beispiele und sinnbefreite Interpretation, je nach Wunsch.
Mit versteinertem Blick bezog der Junge mit den rostigen Haaren am Tresenbereich Stellung. Die Niedertracht hüllte unerbittlich ihren fesselnden Mantel um ihn, beißender Geruch von Pisse, vergorenem Ale und getrocknetem Erbrochenen umspielte sein Gesicht wie das sanfte Streicheln von Schmirgelpapier auf Babyhaut. Zwischen dichten Schwaben aus Männerschweiß halte dumpf dieser eine Gedanke in dem wenigem Verstand wieder, der noch nicht aus ihm herausgeprügelt wurde: "dieser alte Mann verlässt das Pub heute nicht auf zwei Beinen."...
Euer Ehren, als UFC-Champion muss sich Conor Mcgregor der Wirkung seiner Faustschläge bewusst gewesen sein, wobei jeder Schlag als potentiell tödlich erachtet werden sollte. Dass er trotz besseren Wissens und mit Hinterlist meinen Klienten unangekündigt angegriffen hat, spricht für mich von einer besonderen Schwere der Tat unter in Kaufnahme schwerster körperlicher Schäden, besonders im Anbetracht des hohen Alters des Geschädigten. Ich bitte darum Mcgregors Hände als tödliche Waffen zu deklarieren, die im Zuge eines versuchten Totschlags mit Niedertracht zum Einsatz kamen.
Ich auch nicht:p
Ich bemühe mich. Quot erat demonstrandum. (und greife - auf minimalistischemNiveau- die hier jüngst gesetzten literarischen juristschen Schreibimpulse auf);-)Zitat:
Du bewegst Dich ja im deutschen Recht:
Nein, das allein reicht nicht, aber das Schlagen wollen ist sehr wohl eine von zwei relevanten Grund-Voraussetzungen für das Vorliegen einerZitat:
...Wenn Conor den Typen also einfach nur schlagen wollte, ist das keine gefährliche Körperverletzung nach deutschem Recht.
gefährlichen Kv. Das Wollen, die Absicht erfüllt somit den subjektiven Tatbestand der gKv. Und hier reicht sogar der bedingte Vorsatz.
Das andere wäre der objektive Tatbestand. Jedenfalls hab ich das mit meinem laienhaften Sachverstand so aus den Beschreibungen
im Netz herausgelesen.
In diesem Sinne (objektiver Tatbestand): Eine Hinterlist (§ 224 I Nr.3) im juristisch gemeinten Sinne hier zu beweisen ist sicher schwierig, das seh ich auch so.
Ich seh es aber keineswegs als ausgeschlossen, dass - in De - ein gute Staatsanwalt- zur "lebensgefährlichen, die Tatbegehung mittels
einer das Leben gefährdenden Behandlung" (§224 I Nr. 5 ) argumentieren könnte und würde (Und das gabs auch schon).
Von daher folge ich dir nicht wenn du meinst:Zitat:
Aber trotzdem: nein, das Video gibt keinen Anhaltspunkt für eine gKV
Bestimmt, das trifft ja auch auf viele andere Themen zu;-) Ich hatte auch nochmal gesucht aber auf die Schnelle nichts gefunden.Zitat:
Die Diskussionen zu den rechtlichen Themen wie Notwehr, Körperverletzung, Totschlag, Mord etc. pp. haben die allermeisten hier schon durch
Ich will auch nicht ausschließen, dass die Diskussionen weniger "laienhaft" waren. Das Gegenteil schließ ich aber auch nicht aus;-)
Definitionssache. Hab schon einiges gelernt durch diesen thread:-)Zitat:
... Du wirst aber nicht weiterkommen.
Hatte tatsächlich Deine erste Antwort überlesen, da ich Dich noch auf Ignore stehen hatte und nur sporadisch Posts öffne. Da Dir aber offenbar meine Antwort so wichtig ist, dass Du mich via PN kontaktiert hast, schreibe ich gerne etwas hierzu:
Mir ging es um Rechtssprechungen, nicht um Beispiele. Beispiele haben immer den Nachteil, dass uns keinerlei Hintergrundinformationen vorliegen. Da steht dann ein kurzer Auszug mit blumigen Worten und daraus sollen Rechtsgrundsätze abgeleitet werden, die meist einfach nur aus den Worten "musste wegen gefährlicher KV ins Gefängnis" bestehen. Naja...
Du hast natürlich Recht, mir war auch bekannt, dass je nachdem Arme bei Kampfsportlern als Gegenstände bewertet werden. Das Bruce-Lee-Zitat habe ich gebracht, weil ich gerade im neusten Tarantino-Streifen war (cooler Film, aber als Kollege auf Augenhöhe kennst Du den bestimmt schon ;) ).
Aber gut, dann kurz zu den Beispielen: ich kannte jetzt z.B. nur den Fall bei Brähmer im Vorfeld. Da waren ja auch Gegenstände (also außer den Gliedmaßen) im Spiel. Daher wäre ich jetzt nie darauf gekommen, diesen Fall als vergleichbar zu betrachten.
Und wenn ein Boxer sein Gegenüber krankenhausreif schlägt, legt das ebenfalls nahe, dass wohl eine etwas höhere Intensivität vorlag als bei Conor. Wenn ich Dir mehrfach mit geschlossener Faust ins Gesicht schlage, Du vllt. noch mit dem Hinterkopf auf den Boden knallst, würde ich nicht eine Sekunde bestreiten, dass dies eine "das Leben gefährdende Behandlung" darstellt.
Aber gut, Du siehst es ja anders und hast Deine Beispiele gefunden. Wenn das für Dich passt, ist ja alles ok. Wir werden sowieso nie erfahren, wie der Fall in Deutschland beurteilt worden wäre.
Ich kann mir z.B. grundsätzlich nicht vorstellen, dass man einen Schlag wie in dem Video als lebensbedrohlich einstufen wird. Aber letzten Endes ist mir das auch egal, ich bin kein Jurist. Du natürlich auch nicht. Daher bleibe ich dabei, dass ich in diesem Beispiel keine Voraussetzungen für Hinterlist oder lebensbedrohende Aktionen erkennen kann. Und damit belasse ich es bei dem kleinen Rechtsexkurs...
Nicht ganz so wichtig, wie dir der gescheiterte Versuch ist, mich mit deiner extra erweiterten Signatur zu provozieren.
Eben. Es geht mir nur darum, dass es keineswegs sicher ist, wie so etwas in D ausgehen würde.Zitat:
Aber gut, Du siehst es ja anders und hast Deine Beispiele gefunden. Wir werden sowieso nie erfahren, wie der Fall in Deutschland beurteilt worden wäre.
Quelle: https://www.sherdog.com/news/news/Co...n-Fight-160563Zitat:
Conor McGregor, the Ultimate Fighting Championship’s first-ever simultaneous two-division champion, has finally broken silence on -- and taken responsibility for -- his recent actions outside the Octagon.
“In reality, it doesn't matter what happened there,” McGregor said. “I was in the wrong. That man deserved to enjoy his time in the pub without having it to end the way it did. And although it was five months ago, I tried to make amends, and I made amends back then. But that does not even matter. I was in the wrong. I must come here before you and take accountability and take responsibility. I owe it to the people that have been supporting me. I owe it to my mother, my father, my family. I owe it to the people who trained me in martial arts.
Hört sich nach Kosmetik an, aber wenn er es ehrlich meint wäre es ein Schritt in die richtige Richtung.
Wäre ich Dana würde ich versuchen die Storyline in Richtung Conor McGregor Redemption-Arc zu lenken. Von wegen Läuterung, ganz anders als vorher, er trainiert jetzt ernsthaft, bla bla. :)
Danke fürs Video. Es ist zu lesen in den Untertiteln, das es in dem Fall Untersuchungen gibt, die MCGregor wohl gar nicht so gelegen kommen.
Einzelheiten des Vorfalls will er auf keinen Fall beschreiben, er erwähnt breist laufende und fortlaufende
Wiedergutmachung/Schadenersatz. Vermute der Rat eines Anwalts.
Er wirkt auch sonst sehr "gebrieft".
In Anlehnung an anderer Vorfälle mit ihm weicht er aus auf die Frage : "Do you have an anger-problem?"
Sowas könnte bei einem Verfahren nämlich auch berücksichtigt werden. Eher zu seinem Nachteil:
Ein Profi- Boxer der sich wiederholt unkontrolliert zeigt... .
Mal sehen was noch kommt seitens der Behörden, aber die Vorgehensweise von MCGregor zeigt, dass da was erwartet
wird (Das Video ist wohl erst jetzt vor kurzem auch den Behörden bekannt)..
MCGregor (und sein Team, seine Berater) will im vorhinein möglichst die Erregung etwas dämpfen. Auch das Sprechen in Richtung der Fans spricht dafür.
Auch bei denen hat er wohl ganz schön verschi...n.
Natürlich ist der Faustschlag als lebensgefährlich auszulegen und das wird auch jeder Richter tun. Denn hier schlägt nicht ein Hanswurst dem Anderen auf die Mütze, nein, der Schlag kommt von einem ausgebildeten MMA-Profi-Kämpfer und wird gegen einen untrainierten alten Mann geführt. Sowas berücksichtigen die Gerichte sehr wohl. Ergo, hat das Opfer irgendwelche Gebrechen oder ein schwaches Genick oder fällt dumm zu Boden, kann es Geschichte sein. Und die Schlagkraft eines Connor McGregor ist nunmal (allein schon durch die technische Ausbildung) größer als die des Idioten von nebenan. Die Gerichte werden ihm das selbst dann vorhalten, wenn er das Opfer nicht MMA-like abgeräumt, sondern nur mit einem Wischer gestreift, hat.
Und du meinst , wenn irgend n Honk(welcher untrainiert ist) aufgrund des selben Verhalten wie das von "Connor" , jemanden "dumm" zu Tode boxt ... sollte das Strafmaß , anders ausfallen als wie das , von Connor , wenn er jemanden "dumm" zu Tode geboxt hätte ? .Zitat:
Ergo, hat das Opfer irgendwelche Gebrechen oder ein schwaches Genick oder fällt dumm zu Boden, kann es Geschichte sein.
Und das Connor , bewusst jemanden , das Licht ausknipsen will , wenn er "austeilt" , halte ich für "übetrieben" .... das das Potential gegeben ist , gebe ich dir recht aber a) ist das nicht die wesentliche Erfahrung von Connor , das Leute von seiner Kelle sterben und b) eben auch der Schlag von nem Honk , das Potential hat , das man daran sterben kann ... Ergo , ist einzig das Verhalten welches dazu führte , n Schlag auszuteilen "anzuklagen" .... Womit Connor hiermit zu "Jedermann" wird .... Ein erhöhtes Strafmaß aufgrund seiner Person halte ich für Ungerecht .... nicht wegen seiner Person , sonder wegen jene, die dem selben Verhalten zum Opfer wurden und das "Nachsehen" haben , weil Täter , nicht genug "trainiert" war .
Ok, wenn ich den sehe werd ich ihn ansprechen. Wenn er nicht so reagiert wie ich das will hau ich ihm eine rein.
Reicht ja wenn ich dann ein paar Wochen später mal irgendwo Sorry sage und alles ist wieder gut