Der Bundesgerichthof hat hierzu festgestellt:
"Auch tätereigene Körperteile lassen sich durchaus als Gegenstände bezeichnen. Das Unbehagen, Körperteile den Gegenständen zuzuordnen, rührt allein daher, dass der Begriff in der Regel nur für unbelebte Körper verwendet wird. Dies wurde von der Rechtsprechung aber bereits dadurch aufgegeben, dass mittlerweile auch Tiere als gefährliche Werkzeuge anerkannt sind."
Quelle: Bundesgerichtshof, Neue Juristische Wochenschrift 1960, Ausgabe 1022.
Angewandt wird diese Auslegung primär bei Profiboxern:
https://www.spiegel.de/sport/sonst/g...-a-173224.html
http://www.boxwelt.com/2015/01/profi...-2013-in-haft/
https://www.welt.de/welt_print/vermi...r-Gericht.html
https://www.giessener-allgemeine.de/...-11937472.html





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