Der Schlag war feste genug, um den Kopf und Körper deutlich nach hinten bzw. zur Seite fliegen lassen sieht man in den schnellen und langsamen Bildersequenzen ganz gut.
Er wollte offensichtlich genau aus der Position raus schlagen, ein anderer Mann, der ihn nach dem Schlag sofort mit abdrängt, sitztMir ist auch nicht ganz klar, weshalb du vermutest, dass McGregor die Distanz nicht hätte verringern können.
- leicht nach hinten versetzt - zwischen MCGregor und dem Geschlagenen und macht es zumindest etwas schwieriger etwas näher
ranzugehn. MC Gregor hat sich aber wohl ausgeguckt das es reichen würde zu treffen und das hat er ja ganz ordentlich.
Ja nun, das dürfte wohl auf über 80 bis 90 % vieler Diskussionen (Ich sag nur: "Politik") zutreffen, je nachdem wie man "Laie" definiert.Das passiert, wenn juristische Laien wie wir Gesetze interpretieren.
Die wenigsten dürften jedenfalls sämtliche Studiengänge avsolviert haben und selbst bei Jura reicht ein Studium auch noch nicht,
um alles "final" und unangreifbar beurteilen zu können. Abgesehen davon, ist es ein Merkmal in der Juristerei, dass vor Gericht über die Auslegung von Gesetzen
kontrovers diskutiert wird, Urteile weden aufgehoben, Gutachten zur Klärung werden erstellt, "Gegengutachten" und in der Fachliteratur
wird über viele Seiten ausgebreitet und argumentiert (z.B. darüber ob ein Körperteil ein Werkzeug ist: https://strafrecht-online.org/proble...ches-werkzeug/) etc..
Ich hab einige der Texte im Netz zu dem Thema gelesen. Es trifft u.a. zu, dass z.B ein Angriff von hinten nicht - ich sage - per se (!)Der Gesetzgeber versteht hinter einem "hinterlistigen" Überfall etwas ganz anderes als was wir uns vielleicht darunter vorstellen. So ist zum Beispiel ausdrücklich kein überraschender Angriff damit gemeint oder ein Angriff, während jemand in eine andere Richtung schaut. Ein hinterlistiger Angriff setzt eine Planung voraus, so das üblicherweise jeder spontane Angriff keine Hinterlist ist.
nicht als hinterlistig zu betrachten sei (ein Überfall ist es schon). Demgegenüber, wenn jd. im Verlauf eines Streits die Hand reicht und
mit der anderen zuschlägt schon. Das finde ich z.B diskutierenswert, denn bei einem Streit könnte man nun meinen, dass dass
(spätere) Opfer hier vielliecht hätte ahnen können, dass es getäuscht wird, sodass keine Hinterlist vorliegt. Oder der Überfall keiner ist.
Ich könnte mir vorstellen, dass auch dieses Beispiel, wie auch viele andere in der Juristerei, kontrovers betrachtet wird. Dazu müsste
man jetzt in den Bibliotheken graben.
Wie auch immer: § 224 StGb besagt also, das ein "überraschender, unerwarteter Angriff durchgeführt wird und der Täter dabei planvoll seine wahren Absichten versteckt, um dem Opfer die Möglichkeit zu nehmen, sich dagegen wehren zu können-" ( zit. nach : https://www.strafrecht-anwalt-mannhe...perverletzung/).
Mag sein, dass in diesem Fall dass das Kriterium "planvoll seine Absichten versteckt" hier nicht so einfach zuzuorden ist. Ist die Frage, ob das Abwarten MCGregors des Wegdrehens (des älzeren Herrens) und der verdeckte, von unten kommende Schlag als eine planvolle, die Absicht versteckende Aktion bewertet werden können. Komplett ausgeschlossen? Sehe ich jetzt nicht so. Aber als Laie darf ich das ja.
In der Tat! Ging es doch aus meiner Sicht die ganze Zeit um gefährliche (!) Körperverletzung. Auch hier mag der Begriff irritieren, könnte er dem LaienDie Auseinandersetzung auf dem Video hat wirklich nichts mit einer schweren Körperverletzung zu tun.
vermitteln, dass eine gefährliche Verletzung tatsächlich vorliegt bzw. sich ereignet hat. Dem ist aber ausdrücklich nicht so. Nach § 224 Nr. 5 muss die Handlung "lediglich" objektiv generell geignet sein, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen. Nun meinen einige, dass war eher ein harmloser Schlag, was ich wiederum für verhamlosend halte. (Hervorh. von mir)
Aber schauen wir was Juristen dazu meinen (was ich so auf die Schnelle finde konnte): https://books.google.de/books?id=KD9...20sein&f=false
Dazu noch: https://www.waz.de/region/rhein-und-...226482903.html
https://www.merkur.de/bayern/toedlic...t-3433401.html
Wäre aber für die o.a. Bewertung nach § 224 Nr.5 nicht relevant. Er trifft den Mann nicht weit von der Schläfe.Ich glaube nicht, das er gezielt einen besonders empfindlichen Bereich treffen wollte.
Unabhängig davon gibt es genug Fälle , wo die Leute gestürzt sind und sich den Schädel brachen und starben.
Auch Vorschädigungen an den Gefäßne können dann zum Tode führen, selbst wenn der Schlag an sich nicht als
tödlich anzusehen ist-
Du kannst nicht ausschließen, dass er das zumindest in Kauf genommen hat. Wie sollte er auch?Ich bin mir zumindest in dem Punkt sicher, dass ein MMA Superstar
einen arglosen älteren Herrn vom Barhocker schlägt, wenn er das will.
Und mich wundert, das du hier die Zurückhaltung eines MMA Kämpfers betonst, während du doch - wenn ich mich recht erinnere -
sonst eher deren mangelndes Gewissen beklagst und deren Bereitschaft zur skrupellosen Brutalität. Kannst du ja machen, aber ist schon
komisch dass ausgerechnet hier in der Bar dann das Gewissen bei einem greifen soll, der für Zurückhaltung - auch außerhalb des Rings -
sonst nicht so bekannt ist.






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