Wahrscheinliche Gesetzesänderung bei Messern

Zitat von
Bücherwurm
Muß ich das, um die Sinnhaftigkeit der Möglichkeit einhändigen Öffnens zu erkennen?
In diesem Fall offensichtlich schon, sonst hättest Du nicht so dämliche Behauptungen aufgestellt. Die Geschwindigkeit das Ding zu öffnen um es als Messer zu verwenden ist nicht wirklich relevant.
Typisches Szenario:
Unfall mit verletztem / bewusstlosen Fahrer. Brennendes oder brandgefährdetes KFZ, Tür verschlossen oder verzogen.
Scheibe einschlagen, Gurt trennen geht alles im geschlossenen Zustand bzw. einhändig. Die Klinge um bspw. die Kleidung auftrennen zu können um an Verletzungen zur Versorgung ran zu kommen braucht man erst später.
Und wenn der Fahrer so schwer verletzt ist, dass es einen Unterschied macht ob ich die Klinge innerhalb von 1er oder 2 Sekunden draußen habe und er deshalb verstirbt - wohl eher ein wenig realistisches Szenario.
Geändert von Little Green Dragon (11-05-2019 um 23:19 Uhr)
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