Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
racial, political oder sexual profiling ist übrigens explizit untersagt:

Die Auswahl der nach Satz 1 kontrollierten Personen anhand eines Merkmals im
Sinne des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigten Grund ist unzulässig.

Also wenn eine Gruppe erkennbar russisch sprechender Leute auf eine ukrainisches "Friedensfest" zubewegen würde, dürfte man die in De nicht unbedingt deswegen einfach kontrollieren...(?)