
Zitat von
Trunkenbold
Nein, ich kenne auch keinen Horst Handel. Im Internet steht da etwas über JKA-Karate, die Regeln und ihre Auslegung dort kenne ich nicht. Als ich begann benötigte man zur Teilnahme die Volljährigkeit, 1. Kyu, (5. Kyu System) später auch 3. Kyu (8.Kyu System), und eine ärztliche Bescheinigung. Dabei habe ich neben denen des DKV in Wettkämpfen ausländischer Verbände gekämpft deren Auslegungen teilweise gleich oder härter waren.
Anmerken muss ich dazu, dass schon zu meiner aktiven Zeit immer mehr Schiedsrichter die weiche Welle vertreten haben. So war die Härte des Turniers oft abhängig von der Einstellung der Schiedsrichter. Aber 5cm Abstand gab keine Wertung, es musste in der Regel leicht berührt werden. Aus dieser Zeit stammen noch die Weicheier die nach einem Treffer erst einmal Blut suchten um es dem Schiedsrichter zeigen zu können. Und selbst wenn etwas Blut gefunden wurde, konnte es immer noch zu einem Ippon kommen.
Im Ausland zum Beispiel Jugoslawien wurden Niederschläge und Blutungen als Ippon gewertet. Ausnahme war hier nur ein Niederschlag bei dem der Gegner nicht mehr weiterkämpfen konnte.
Bei all diesen Wettkämpfen war zum Körper wie im Kyokushin Vollkontakt, ein Niederschlag oder Trefferwirkung automatisch Ippon.