1) Nochmal: Es wird zu deinem Problem, wenn draußen jemand verprügelt wird, den Du rausgeworfen hast und die Entwicklung abzusehen war. Dann hast Du nämlich mindestens fahrlässig eine Gefahr für die Gesundheit dieses Menschen mitverursacht und dann bewegen wir uns im Bereich der Unterlassungsstrafbarkeit. Wenn Du's mir immer noch nicht glaubst, hilft dir Freund Google weiter. Stichworte: unechte Unterlassungsdelikte und Ingerenz.
2) Das liest sich schon ganz anders. Davon war aber bislang deinerseits nicht die Rede. Da hieß es: "Ist doch nicht mein Problem."
3) Man kann die Polizei auch beim bloßen Verdacht einer (mindestens versuchten) Straftat, sowie zur allgemeinen Gefahrenabwehr einschalten. Warum sich etliche sog. "Sicherheitsdienstleister" in solchen Fällen nicht bemüßigt fühlen, das zu tun, was jeder vernünftige Mensch macht, der sich mit (möglichen) Straftaten konfrontiert sieht, bleibt deren Geheimnis.





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