Zitat Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
Ich sehe das nicht falsch. Beide tun faktisch das gleiche. Sie kontrollieren, ob du die Inanspruchnahme der Dienstleistung/Ware bezahlt hast. Im ÖPNV nimmst du die Ware in Anspruch, wenn du in der Bahn sitzt. Offensichtlich. Insofern musst du dafür auch bezahlt haben. Der Fahrschein ist das Äquivalent zur Ware, nicht zum Kassenbon! Bzw
Wenn ich also sehe, wie jemand einen Laptop/Joghurt/Zigaretten/o.ä. aus dem Regal nimmt und einfach an der Kasse vorbeigeht, dann frage ich ihn nach dem Nachweis der Bezahlung. Den MUSS er mir dann auch zeigen.

Wieso kommst du jetzt schon wieder mit Taschenkontrollen??
Tief durchatmen, bitte.

"oldtomtom", auf dessen Beitrag ich geantwortet habe, sprach von ungerechtfertigten Kontrollen (--> hier), und implizierte, dass man diese doch wohl über sich ergehen lassen kann. Ich widersprach.