Strohmannargument verknüpft mit moralischer Wertung.
Das ist wohl die Fraktion der Gläubigen.
Kritische Nachfragen unerwünscht und Wissen gilt als Anmaßung.
Dieses Urteil beruht wohl auf dem gleichen unerschöpflichen Fachwissen für jeden Teilbereich der Medizin wie diese Antwort:





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