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Thema: Ein Bundesrichter über die Notwehr

  1. #106
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von DEKAR Beitrag anzeigen
    es oist doch völlig egal ob er es geplant hat oder es im unendlich freude gemacht hat. fakt ist es war notwehr.
    Bemerkenswert ist aus meiner Sicht, dass dem Studenten der Richter in der Erstinstanz (falls die Medien nicht lügen) strafverschärfend ankreidete, dass er meinte, das "Opfer" gehöre eigentlich auf die Anklagebank.
    Dabei hat er (der Richter) ja selbst die Notwehrsituation anerkannt, also bestätigt, dass von dem "Opfer" ein rechtswidriger Angriff auf den Täter ausging.
    Wenigstens diese Absurdität hat der BGH (hat jemand einen Link zum Urteil?) wohl gekippt.

    Offenbar wird in deutschen Gerichtssälen oft der reuige Sünder erwartet, was geübten Heuchlern (entsprechend beraten von ihren Anwälten) natürlich zum Vorteil gereicht.
    Wenn sich dann jemand aber uneinsichtig ("renitent") zeigt, eventuell sogar zu Recht (werden ja auch Unschuldige verurteilt), dann wird er dafür bestraft.

  2. #107
    Thuriel Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    In Boxerstellung mit nem verdeckten Neckknife im Reverse-Griff stehen, nen Schlag auspendeln und mit nem direkten Konter zum Hals schneiden bekommt der übliche Informatiker selten so mal eben hin. Dass er so ein Messer hatte habe ich schon damals gelesen, und das mit dem Pendeln und Kontern gerade eben hier oben. Wenn es dafür unabhängige Zeugen gibt (also nicht die paar Freunde), sieht es schlecht für den Täter aus.
    Wo Du das mit dem Pendeln und Kontern her hast, habe ich nicht wirklich verstanden. Allerdings habe ich bei Spiegel Online gelesen, dass der Student Neckknives anscheinend hobbymäßig gesammelt hat.
    Aber angenommen, er war im Umgang mit dem Messer tatsächlich nicht komplett unbeholfen, vielleicht sogar trainiert, wie Du schreibst, stehen aus meiner Sicht nach wie vor zwei offene Fragen im Raum:

    1.) War der Angriff zum Hals in dieser Situation unverhältnismäßig?
    2.) Wenn 1 tatsächlich mit „Ja“ beantwortet wird, kann dann von jemandem mit 1,8 Promille und wahrscheinlich noch mehr Adrenalin im Blut, der von 5 Leuten bedroht wird verlangt werden, einen so klaren Kopf zu behalten, dass er diese Unverhältnismäßigkeit in der Situation als solche wahrnimmt?

    Bemerkenswert finde ich in diesem Zusammenhang auch die Aussage des Richters:“Dass sich jemand vom Täter zum Opfer macht, haben wir hier noch nie erlebt!“.

    Das heißt nämlich, dass er dem Studenten einerseits die Notwehrlage zugesteht, er aber andererseits gleichzeitig der Täter ist. Dass das überhaupt möglich ist, war mir bisher nicht klar.

    Und hierbei möchte ich nochmals hervorheben, dass die Frage „War es Notwehr oder nicht?“, ja gar nicht relevant ist. Es war Notwehr, darüber herrschte ja auch vor Gericht Einigkeit.

    Zitat Zitat von concrete jungle Beitrag anzeigen
    Und man beachte, was gerade der Kneipenbesitzer im Vorfeld alles unternommen und auch über sich ergehen lassen hat. Leider macht mir das nur für den Fall Mut, dass der Notwehrsituation ein extrem langfristiger Konflikt vorangeht.


    EDIT: Zum Thema "Täter in Notwehr", so möchte ich es mal nennen, habe ich den Post von Aruna, der es ähnlich formuliert hat, zu spät gesehen. Sorry.
    Geändert von Thuriel (28-10-2015 um 08:55 Uhr)

  3. #108
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    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe und das der gleiche Fall war, dann hatte der Student zum Zeitpunkt der Handlung KEINE 1.8 Promille, nicht mal annähernd. Er ist nach Ermittlungen der Polizei anhand von rechtsmedizinischen Untersuchungen sofort nach Hause gelaufen und hat sich die Hucke zugesoffen, also eine geplante Tat um vorgeben zu können betrunken gewesen zu sein.

    Wie hier ja oben geschrieben wurde, sind im Prozess auch Informationen und Ermittlungsergebnisse aufgetaucht, die in der Presse nicht erwähnt wurden. Dazu gehört eben dass es kein Rush-Überfall war wo 5 Leute auf den Mann oder die Gruppe einstürmen, sondern man hat sich quasi zum Duell am OK-Corral verabredet und stand erst mal in Boxerhaltung voreinander rum und hat auf den Gong gewartet. Bei der Aktion ein Messer in der Hand verstecken und direkt durch den Hals ziehen ist ne ganz andere Nummer, als im Reflex ein Messer das man am Hals trägt zu ziehen und damit ungezielt zu fuchteln wenn im Dunklen 5 Gestalten auf einen zuspringen die gerade den Kumpel umgenietet haben. Das eine ist das Ermittlungsergebnis der Polizei, das andere die Version in der Presse.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  4. #109
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    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe und das der gleiche Fall war, dann hatte der Student zum Zeitpunkt der Handlung KEINE 1.8 Promille, nicht mal annähernd. Er ist nach Ermittlungen der Polizei anhand von rechtsmedizinischen Untersuchungen sofort nach Hause gelaufen und hat sich die Hucke zugesoffen, also eine geplante Tat um vorgeben zu können betrunken gewesen zu sein.
    ich mag deine denkweise.

    was er jedoch zuhause nachweislich getan hat, ist, messer und baseballschläger rauszuholen und zurechtzulegen, mit denen er dann die anrückende polizei empfangen hat.

    Wie hier ja oben geschrieben wurde, sind im Prozess auch Informationen und Ermittlungsergebnisse aufgetaucht, die in der Presse nicht erwähnt wurden. Dazu gehört eben dass es kein Rush-Überfall war wo 5 Leute auf den Mann oder die Gruppe einstürmen, sondern man hat sich quasi zum Duell am OK-Corral verabredet und stand erst mal in Boxerhaltung voreinander rum und hat auf den Gong gewartet. Bei der Aktion ein Messer in der Hand verstecken und direkt durch den Hals ziehen ist ne ganz andere Nummer, als im Reflex ein Messer das man am Hals trägt zu ziehen und damit ungezielt zu fuchteln wenn im Dunklen 5 Gestalten auf einen zuspringen die gerade den Kumpel umgenietet haben. Das eine ist das Ermittlungsergebnis der Polizei, das andere die Version in der Presse.
    genaugenommen hat er ihm das messer in den hals gestochen. das foto war damals in der tz und ist leider nicht mehr online. ein sauberer stich relativ frontal. angeblich aus der aufwärtsbewegung nach dem wegducken unter dem schlag ausgeführt. sah nicht wie das werk eines panischen besoffenen in todesangst aus, genau das hat man ihm vor gericht auch angekreidet: der zielgerichtete stich und das insgesamt zielgerichtete handeln würden gegen eine panikreaktion sprechen.
    "If one of you can punch a hole through a shoji with just your ejaculation, then you'll be a real martial artist!" Morihei Ueshiba

  5. #110
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    KRASS!!!!

    Jahrelang habe ich eine andere Version dieser Geschichte geglaubt und nun kommen GAAAANZ andere Ansichten zu Tage.

    Wenn das stimmt, dann ist das in meinen Augen sogar versuchter Totschlag... nein, die Heimtücke des versteckten Messers macht es sogar zu einem Mordversuch.

    Wie schnell so "kleine" Details eine ganz andere Sicht machen..

  6. #111
    Thuriel Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Wie hier ja oben geschrieben wurde, sind im Prozess auch Informationen und Ermittlungsergebnisse aufgetaucht, die in der Presse nicht erwähnt wurden. Dazu gehört eben dass es kein Rush-Überfall war wo 5 Leute auf den Mann oder die Gruppe einstürmen, sondern man hat sich quasi zum Duell am OK-Corral verabredet und stand erst mal in Boxerhaltung voreinander rum und hat auf den Gong gewartet. Bei der Aktion ein Messer in der Hand verstecken und direkt durch den Hals ziehen ist ne ganz andere Nummer, als im Reflex ein Messer das man am Hals trägt zu ziehen und damit ungezielt zu fuchteln wenn im Dunklen 5 Gestalten auf einen zuspringen die gerade den Kumpel umgenietet haben. Das eine ist das Ermittlungsergebnis der Polizei, das andere die Version in der Presse.
    Nochmal: Das ergibt keinen Sinn, denn – und ich schreibe das jetzt zum x-ten Mal – der Richter hat festgestellt, dass der Angeklagte sich in einer Notwehrsituation befand! Wäre es das Ermittlungsergebnis der Polizei gewesen, dass man sich quasi zum Duell am OK-Corral verabredet hat und erst mal in Boxerhaltung voreinander rumstand, dann hätte er dies schlicht und einfach nicht getan!

    Zitat Zitat von Mr.Fister Beitrag anzeigen
    genaugenommen hat er ihm das messer in den hals gestochen. das foto war damals in der tz und ist leider nicht mehr online. ein sauberer stich relativ frontal. angeblich aus der aufwärtsbewegung nach dem wegducken unter dem schlag ausgeführt. sah nicht wie das werk eines panischen besoffenen in todesangst aus, genau das hat man ihm vor gericht auch angekreidet: der zielgerichtete stich und das insgesamt zielgerichtete handeln würden gegen eine panikreaktion sprechen.
    Aha. Mit anderen Worten: Ein in Notwehr Handelnder, der einen (vermeintlich) kontrollierten Messerstich ausführt, hat in der Regel keine Panik und/oder Todesangst und kann dementsprechend auch nicht aus dieser heraus gehandelt haben.
    Vielleicht wäre seine Angst plausibler gewesen, hätte er das Neckknife seinem Angreifer 17x unkontrolliert in alle möglichen Körperregionen gerammt.

    Es soll Fälle geben, in den auch das als Notwehr durchging :
    Maintal: Angeklagte nach gewaltsamem Tod von Vermieter-Ehepaar freigesprochen - DIE WELT

    Falls ich mal in eine solche Situation gerate, steche ich also lieber gleich mehrfach komplett ausufernd zu, um vor Gericht meine Todesangst glaubhafter zu machen. Dazu muss ich natürlich spontan daran denken, all das zu vergessen, was ich über Messerkampf weiß. Das ist zwar nicht viel, aber da auch mir klar ist, dass man ein Messer im Reverse-Griff halten kann, könnte der geneigte Zuschauer ja auf die Idee kommen, dass ich evtl. keinerlei Angst empfinde.

    Meine beiden Fragen stehen immer noch offen im Raum, aber ich bekomme bei Euch beiden zumindest eine grobe Vorstellung, in welche Richtung Eure Antwort geht.

  7. #112
    Alex R. Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Thuriel Beitrag anzeigen
    Eine Frage hätte ich aber:
    Wenn du Diskussionen über einzelne Richter nicht zulässt, weshalb hast Du dann diesen Thread nicht gleich dem Erstellen dicht gemacht? Immerhin beziehen sich Header und Dein Eingangspost auf einen einzelnen Richter und der verlinkte Artikel spiegelt die Auffassung eines einzelnen Richters wider.
    Mir geht es um die Meinung eines Richters, nicht um den Richter selbst.


    Zitat Zitat von Thuriel Beitrag anzeigen
    Wenn man sich dann noch vor Augen führt, dass der Verteidiger ohne Bewährungsstrafe in den Knast geschickt wurde, dann muss man sich fragen, wie realitätsfremd so mancher Richter ist.
    Hervorhebung von mir Genau solche Aussagen sind der Grund, warum ich eine personenbezogene Diskussion hier nicht haben will. Du wirst schon wieder persönlich. Hast du alle Fakten zum Fall? Wie ich hier lese, offensichtlich nicht. Und trotzdem gehst du den Richter an und unterstellst ihm einfach mal irgendwas. Wie du der weitergehenden Diskussion entnehmen kannst, fehlten dem Artikel erstmal einige Fakten, die den ganzen Fall in einem anderen Licht erscheinen lassen.
    Über den Fall an sich können wir uns hier gerne (aber bitte in einem neuen Thread) auslassen. Aber nicht über den Richter als Person!


    Zitat Zitat von Thuriel Beitrag anzeigen
    Richter sind auch nur Menschen mit all ihren allzu menschlichen Eigenschaften und deren Facetten - und damit fehlbar. Davor bewahrt sie weder ein Prädikatsexamen in Jura noch jahrzehntelange Berufserfahrung, noch jegliches Bestreben, ihre persönlichen Moralvorstellungen außerhalb des Rahmens ihres Jobs zu lassen. Und diese Fehlbarkeit findet nun mal auch statt. Zumindest das hat selbst der Gesetzgeber begriffen, denn sonst wäre die Möglichkeit der Revision ja schließlich vollkommen überflüssig.
    Genau dafür ist sie da, die Revision. Der Verurteilte ist der Meinung er sei nicht fair oder gerecht bestraft worden? Dann ab vor die nächste Instanz.


    Zitat Zitat von Thuriel Beitrag anzeigen
    Erstens beneide ich Dich darum, dass Du weißt, was in den Köpfen der allermeisten Richter vorgeht und zweitens sollten ihre „Pappenheimer“ dabei keine Rolle spielen. Du hast selbst gesagt, dass sich der Richter gefälligst an die Fakten und vorgelegten Beweise zu halten hat. Nur weil von Vornherein klar ist, dass der Anwalt auf Notwehr plädiert, weil er das auch sonst immer macht, heißt das lange nicht, dass das nicht im jeweiligen Fall auch mal völlig berechtigt ist.
    Erstens bin ich weit davon entfernt dieses zu wissen. Nur kann ich extrapolieren. Aus meiner Zeit als Türsteher kenne ich sowas (Pappenheimer) auch. Und da ich damit nicht alleine stand, warum sollte es bei einem Richter anders sein?
    Zudem sagtest du doch selbst das Richter auch nur Menschen und damit fehlbar seien.
    Von der Berechtigung rede ich ja auch gar nicht, sondern nur davon, dass der Richter bei einer bestimmten Sorte Anwälte eher zweimal hinschaut, weil diese Anwälte eben genau solche Tricks immer wieder anwenden.

    Zitat Zitat von Thuriel Beitrag anzeigen
    Einen Bekannten von mir hat eben das Rufen der Polizei erst in Schwierigkeiten gebracht und ihm eine Anzeige eingebrockt. Was hindert Dich auch daran, die Polizei nur aus Kalkül zu rufen, um später einen positiveren Eindruck bei Polizei, Staatsanwalt oder Richter zu hinterlassen?
    Insgesamt gebe ich Dier hier dennoch recht. Im Zweifelsfall würde ich die Polizei rufen.
    Ich schrieb doch drunter, dass alles missbraucht werden kann.
    Zitat Zitat von Thuriel Beitrag anzeigen
    Meine Meinung ist, dass man sich intensiv und auch wissenschaftlich fundiert über all das unterhalten und diskutieren kann, was mit dem Thema Notwehr zu tun hat. Das ist auch gut so. Ich bin aber auch der Meinung, dass einem sämtliche Analysen und Gedankenspiele vor Gericht nur sehr bedingt weiterhelfen.
    Ich gehe bei mir davon aus, dass ich mich im SV-Fall wahrscheinlich nicht unbedingt so "einwandfrei" verhalten würde, dass man mir vor Gericht nichts kann.
    Über das Thema an sich gerne, aber bitte nicht über die Personen.
    Und ich gehe sogar fest davon aus (auch aus Erfahrung), das ich mich im SV-Fall nicht eindeutig im rechtlichen Rahmen befinde/befand. Nur hatte ich bisher Glück und es war wohl eindeutig genug.

  8. #113
    Alex R. Gast

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    Zitat Zitat von Thuriel Beitrag anzeigen
    1.) War der Angriff zum Hals in dieser Situation unverhältnismäßig?
    2.) Wenn 1 tatsächlich mit „Ja“ beantwortet wird, kann dann von jemandem mit 1,8 Promille und wahrscheinlich noch mehr Adrenalin im Blut, der von 5 Leuten bedroht wird verlangt werden, einen so klaren Kopf zu behalten, dass er diese Unverhältnismäßigkeit in der Situation als solche wahrnimmt?
    Warte, ich versuchs mal.

    ad 1).
    Ja, das war unverhältnismäßig. Ein (gezielter) Stich zum Hals beinhaltet automatisch die Inkaufnahme von tödlichen Verletzungen und eben auch bewusstes Handeln.

    ad 2).
    Ja, da eine Waffe immer das Risiko auf schwerere Verletzungen beinhaltet und sie damit automatisch engere Grenzen für den Einsatz in der Notwehr hat. Eine Waffe kann nur in sehr wenigen Fällen das mildest mögliche Mittel sein.

  9. #114
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Thuriel Beitrag anzeigen
    Aber angenommen, er war im Umgang mit dem Messer tatsächlich nicht komplett unbeholfen, vielleicht sogar trainiert, wie Du schreibst, stehen aus meiner Sicht nach wie vor zwei offene Fragen im Raum:

    1.) War der Angriff zum Hals in dieser Situation unverhältnismäßig?
    die bessere Frage lautet:

    War der Angriff zum Hals in dieser Situation erforderlich, oder gab es ein milderes Mittel, das gleichermaßen geeignet gewesen wäre, den rechtswidrigen Angriff sicher zu beenden?


    Der Richter und der BGH meinen ja, z.B. Zeigen des Messers oder Stechen in die Extremitäten.
    Der Student war der Ansicht, dass ein Zeigen des kleinen Messers die anderen provoziert hätte und seine Verteidigungsposition geschwächt (da der Angreifer sich ja dann auf ein bewaffnetes Opfer eingestellt hätte.)
    Vergleiche das in dem Eingangsbeitrag behandelte Beispiel, mit dem HA, der den Schusswaffengebrauch gegen die vermeintliche feindliche Rockerbande (SEK) nicht androhen musste, da dies für ihn ein gefährlicher Nachteil gewesen wäre.

  10. #115
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Thuriel Beitrag anzeigen
    Das heißt nämlich, dass er dem Studenten einerseits die Notwehrlage zugesteht, er aber andererseits gleichzeitig der Täter ist. Dass das überhaupt möglich ist, war mir bisher nicht klar.
    Er war in einer Lage (ungerechtfertigter Angriff) die eine Abwehr rechtfertigt, hat aber zu einer Handlung gegriffen, die (nach Ansicht der Gerichte) nicht durch Notwehr geboten war, sondern ihrerseits ein ungerechtfertigter Angriff.
    IMO ist dennoch der ursprüngliche Angreifer der versuchten KV gegen den Studenten schuldig und der vollendeten KV gegen den Bruder des Studenten.

    Die Argumentation in der Erstinstanz ist also einigermaßen merkwürdig, wurde allerdings auch von dem BGH zurückgewiesen (Wenn die Presse nicht wieder lügt).

  11. #116
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    Zitat Zitat von Aruna Beitrag anzeigen
    ...Vergleiche das in dem Eingangsbeitrag behandelte Beispiel, mit dem HA, der den Schusswaffengebrauch gegen die vermeintliche feindliche Rockerbande (SEK) nicht androhen musste, da dies für ihn ein gefährlicher Nachteil gewesen wäre.
    hier könnte man wiederum argumentieren, dass der hells angel mit bewaffneten angreifern gerechnet hat, der student dagegen konnte sich recht sicher sein, dass seinem gegenüber "nur" die fäuste zur verfügung standen.
    Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"

  12. #117
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von hand-werker Beitrag anzeigen
    der student dagegen konnte sich recht sicher sein, dass seinem gegenüber "nur" die fäuste zur verfügung standen.
    wieso?

  13. #118
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    Zitat Zitat von Thuriel Beitrag anzeigen
    Meine beiden Fragen stehen immer noch offen im Raum, aber ich bekomme bei Euch beiden zumindest eine grobe Vorstellung, in welche Richtung Eure Antwort geht.
    Deine Meinung steht doch sowieso fest bis in alle Ewigkeit, egal was man schreibt, und egal was andere schon aus Prozessakten dazu geschrieben haben die eben nicht in der Presse erwähnt wurden.

    Zitat Zitat von Mr.Fister Beitrag anzeigen
    weisst du, einer der gründe, warum mir die diskussion um diesen fall zeitweise so auf den wecker geht, ist, dass jeder sein kopfkino anwirft und sich seine eigene fassung zurechtspinnt.
    eines der beliebtesten motive dabei, ist das von der mehrköpfigen gang gegen ein armes opfer.

    eine der interssaneren hintergrundinformationen dazu, die später in der juristischen fachpresse aufgetaucht sind, war z.b., dass das opfer vor der tat noch eine andere auseinandersetzung hatte, wo es einen anderen mit einem kopfstoss angriff und danach verfolgen wollte. er wurde da so gut es ging von seinen freunden zurückgehalten. ja, mag ein schock für den ein oder anderen sein, aber die gefährliche jugendgang hat sich nicht eingemischt und den typen totgetreten, sie haben stattdessen versucht, ihren stressenden kumpel zurückzuhalten... mist, wieder ein weltbild im eimer. 8)

    auch später haben sie sich nicht eingemischt - bedingt durch das, was da ablief und das war auch wiederum nicht ganz so, wie sich der ein oder andere das hier vorgestellt hat: kein "massaker" an einem unvorbereiteten informatiker, sondern eher ein klassischer "straightener" - beide kontrahenten standen sich in einer art boxerstellung gegenüber, fäuste oben. den ersten schlag hatte das opfer. selbigem ist der täter ohne grosse mühe durch abducken ausgewichen und hat dem anderen dann in der aufwärtsbewegung eine mit dem messer in den hals verpasst - von dem der andere nicht wusste, das es da war. der dachte, er wäre in ner "normalen" boxerei... ach ja, die gefährlichen freunde standen brav drum rum, eingegriffen hat da keiner... bis ihr freund blutend am boden lag, da haben sie sich um ihn gekümmert...

    so, das waren nur ein paar hintergrundinformationen mehr, die das ganze schon in nem etwas anderen licht erscheinen lassen, als der ein oder andere sich das bisher vorgestellt hat... und die das urteil und die zugrundeliegenden feststellungen wiederum doch um einiges nachvollziehbarer erscheinen lassen.

    und das ist garantiert nichtmal ein bruchteil der mehrinformationen, die dem gericht zur verfügung standen.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  14. #119
    Thuriel Gast

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    Zitat Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
    Mir geht es um die Meinung eines Richters, nicht um den Richter selbst.
    [...]
    Hervorhebung von mir Genau solche Aussagen sind der Grund, warum ich eine personenbezogene Diskussion hier nicht haben will. Du wirst schon wieder persönlich. Hast du alle Fakten zum Fall? Wie ich hier lese, offensichtlich nicht. Und trotzdem gehst du den Richter an und unterstellst ihm einfach mal irgendwas. Wie du der weitergehenden Diskussion entnehmen kannst, fehlten dem Artikel erstmal einige Fakten, die den ganzen Fall in einem anderen Licht erscheinen lassen.
    Über den Fall an sich können wir uns hier gerne (aber bitte in einem neuen Thread) auslassen. Aber nicht über den Richter als Person!
    Auch ich kann nichts anderes beurteilen als die Meinung des Richters. Letzten Endes kann es nur um diese gehen. Genau wie Du, kenne ich ihn nicht persönlich. Ich habe nicht geschrieben, dass der Mann ein schlechter Mensch ist, noch mit persönlichen Beleidigungen um mich geworfen. Ich habe geschrieben, dass ich mich frage, wie realitätsfremd so mancher Richter ist. In diesem Fall wäre wohl besser gewesen: "Das Urteil ist realitätsfremd."

    Zitat Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
    Erstens bin ich weit davon entfernt dieses zu wissen. Nur kann ich extrapolieren. Aus meiner Zeit als Türsteher kenne ich sowas (Pappenheimer) auch. Und da ich damit nicht alleine stand, warum sollte es bei einem Richter anders sein?
    Zudem sagtest du doch selbst das Richter auch nur Menschen und damit fehlbar seien.
    Von der Berechtigung rede ich ja auch gar nicht, sondern nur davon, dass der Richter bei einer bestimmten Sorte Anwälte eher zweimal hinschaut, weil diese Anwälte eben genau solche Tricks immer wieder anwenden.
    Das entkräftet allerdings mein Argument in keinster Weise. Du hast das Thema „Fakten“ in die Waagschale geworfen. Ich stimme Dir zu. Das heißt, es sind die Fakten die zählen. Nicht die Befangenheit des Richters gegenüber bestimmten Anwälten, die immer dieselben Tricks anwenden. Eine Datenbank darüber, welcher Anwalt mit welchem Richter nicht gut kann, mit deren Hilfe sich der Angeklagte in aller Ruhe den geeigneten Rechtsbeistand aussuchen könnte, gibt es schließlich nicht. Und selbst wenn, was machen dann diejenigen, die auf einen Pflichtverteidiger angewiesen sind?


    Zitat Zitat von Alex R. Beitrag anzeigen
    Warte, ich versuchs mal.

    ad 1).
    Ja, das war unverhältnismäßig. Ein (gezielter) Stich zum Hals beinhaltet automatisch die Inkaufnahme von tödlichen Verletzungen und eben auch bewusstes Handeln.

    ad 2).
    Ja, da eine Waffe immer das Risiko auf schwerere Verletzungen beinhaltet und sie damit automatisch engere Grenzen für den Einsatz in der Notwehr hat. Eine Waffe kann nur in sehr wenigen Fällen das mildest mögliche Mittel sein.
    Das ist eine klare Aussage. Danke Dir. Ich sehe es nicht so klar, wie Du. Denn mir fällt keine Handlungs-Alternative ein, mit der der Angeklagte auf der sicheren bzw. sichereren Seite gewesen wäre. Es läuft für mich immer darauf hinaus, dass die juristisch sicherere Seite mit einer persönlich unsichereren Seite einhergeht.

    Zitat Zitat von Aruna Beitrag anzeigen
    die bessere Frage lautet:

    War der Angriff zum Hals in dieser Situation erforderlich, oder gab es ein milderes Mittel, das gleichermaßen geeignet gewesen wäre, den rechtswidrigen Angriff sicher zu beenden?
    Ja, ich stimme zu. Das ist die bessere Frage. Und wie zuvor geschrieben, komme ich auch nach langem Nachdenken nicht wirklich zu einer eindeutigen Antwort. Ich wüsste nicht, ob mir in derselben Situation nicht genau dasselbe passiert wäre.

    Zitat Zitat von Aruna Beitrag anzeigen
    Er war in einer Lage (ungerechtfertigter Angriff) die eine Abwehr rechtfertigt, hat aber zu einer Handlung gegriffen, die (nach Ansicht der Gerichte) nicht durch Notwehr geboten war, sondern ihrerseits ein ungerechtfertigter Angriff.
    Danke für die Aufklärung.

    Zitat Zitat von Aruna Beitrag anzeigen
    IMO ist dennoch der ursprüngliche Angreifer der versuchten KV gegen den Studenten schuldig und der vollendeten KV gegen den Bruder des Studenten.
    Genau das sehe ich auch so und komme auf das zurück, was ich ein paar Posts zuvor geschrieben hatte. Der eigentlich Angegriffene bekommt die Anzeige und wird zum Angeklagten. Es gibt vor Gericht genau einen Täter und ein Opfer.
    Das Sich-Echauffieren des Richters darüber, dass der Angeklagte die Rollen vertauscht sieht, ist für mich daher nicht nachvollziehbar.

    Was ich bis hierhin für mich mitnehme ist:
    Ich lasse mein Messer selbst bei 1 gegen 5 in der Tasche.
    Ich rufe, wenn ich denn dazu noch in der Lage bin, in jedem Fall hinterher die Polizei.

  15. #120
    Thuriel Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Deine Meinung steht doch sowieso fest bis in alle Ewigkeit, egal was man schreibt, und egal was andere schon aus Prozessakten dazu geschrieben haben die eben nicht in der Presse erwähnt wurden.
    Du irrst Dich (zumal ich Dir exakt dasselbe vorwerfen könnte). So eindeutig ist sie nicht. Für mich steht die Notwehrlage des Angeklagten fest und auch dass der Angeklagte aus meiner Sicht ganz eindeutig nicht ins Gefängnis gehört. Das heißt nicht, dass er komplett unschuldig ist. Für mich steht auch fest, dass der Angreifer, der zum Opfer wurde, ebenfalls auf die Anklagebank gehört.

    Ich versuche herauszufinden, welche Schlussfolgerungen ich für mich daraus ziehen kann. Ich schrieb bereits eingangs, dass ich verunsichert bin.

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