Zitat Zitat von Thuriel Beitrag anzeigen
Das heißt nämlich, dass er dem Studenten einerseits die Notwehrlage zugesteht, er aber andererseits gleichzeitig der Täter ist. Dass das überhaupt möglich ist, war mir bisher nicht klar.
Er war in einer Lage (ungerechtfertigter Angriff) die eine Abwehr rechtfertigt, hat aber zu einer Handlung gegriffen, die (nach Ansicht der Gerichte) nicht durch Notwehr geboten war, sondern ihrerseits ein ungerechtfertigter Angriff.
IMO ist dennoch der ursprüngliche Angreifer der versuchten KV gegen den Studenten schuldig und der vollendeten KV gegen den Bruder des Studenten.

Die Argumentation in der Erstinstanz ist also einigermaßen merkwürdig, wurde allerdings auch von dem BGH zurückgewiesen (Wenn die Presse nicht wieder lügt).