Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
A gilt das für
" 1. Amtsträger,
2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder
3. Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt,"

B müssten dadurch
"wichtige öffentliche Interessen gefährdet" werden und

C müsste er dadurch "unbefugt offenbar.." en. Da steht aber nichts von "diskutieren! Darüber diskutieren steht nicht unter Strafe.
Zu A:
Amtsträger sind z.B. die Beamten.
Zu B:
Schutz der eingesetzten Beamte ist ein wichtiges öffentliche Interesse, was dadurch gefährdet sein kann.
Zu C:
Unbefugt öffenbare ich etwas, wenn mir durch eine Dienstvorschrift vorgegeben wird, dass ich Dinge die in irgendeiner Art VS und/oder NfD gekennzeichnet sind, in eine Diskussion einbringe.