Hallo Nick,
„das okinawanische Karate“ als Gesamtheit wird wohl – wie oben geschrieben – eher nicht Kulturgut. Vermeintlich positive Auswirkungen würden also vermutlich insbesondere den Mitgliedern des Antrag stellenden Verbands sowie der Tourismusindustrie zugutekommen. Möglich wäre, dass andere, unbeteiligte Gruppen etwas von dem Glanz abbekommen könnten.
Gewissermaßen vergleichbar ist diese potentielle Situation mit der aktuellen Lage des Shaolin-Klosters, wo nach einer vergleichbaren Entscheidung ein starker Verdrängungsprozess zu Ungunsten benachbarter Kampfkünstler und Kampfsportler einschließlich Anpassungsmaßnahmen u. ä. stattgefunden hat.
Meine Aussage ist nicht, dass potentielle Interessenten im Fall des Falles direkt nach „UNESCO-Karate“ fragen kommen könnten, sondern dass sie durch entsprechende Werbemaßnahmen (Filme, Fotos, Texte) geprägt werden könnten.
In meiner Minigruppe (die ich eben nur heranziehe, um nicht für „andere“ zu sprechen) gibt es mindestens zwei Fälle, die ganz klar nach einer bestimmten Art von Karate gesucht haben und deshalb mittrainieren. D. h. ganz gewiss ist nicht „jedem“ Interessenten gänzlich unklar bzw. egal, wonach er oder sie sucht.
Grüße,
Henning Wittwer





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