Schädigung von Verletzung abzugrenzen ist hier nicht zielführend, das wird Haarspalterei.
Ich hatte geschrieben, dass für die Gewaltdefinition die "Durchsetzung" eines bestimmten Zieles notwendig ist - Gewalt setzt zwingend einen Interessenkonflikt voraus.
Ein Arzt setzt eine Behandlung typischerweise nicht gegen den Willen eines Patienten durch, daher ist selbst ein verletzender Eingriff keine Gewalt.
Wenn deine Freundin darauf steht, den Hintern versohlt zu bekommen, hat das natürlich auch nichts mit Gewalt zu tun.
Wenn ich aber einen Pokal gewinnen möchte und für dieses Ziel auf meinen Gegner einschlage und eintrete, handelt es sich dabei natürlich um Gewalt.
Dabei ist unerheblich, dass er umgekehrt das gleiche Ziel verfolgt.






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