Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
In dem was du von mir zitiert hast ging es aber vor allem um die Frage, ob eine Verletzung überhaupt eingetreten sein muss. Und das ist grade nicht der Fall bei
§ 224.
Wenn es vor allem um diese Frage gehen sollte, warum erwähnst Du es in Klammern? In dem Beitrag auf den Du geantwortet hattest ging es darum, dass durch unglückliche Umstände jemand sterben könnte. Das genau das andere Extrem zu "gar keine Verletzung".
Und der Vorsatz muss auch nur bedingt sein (Eventualvorsatz). Der Täter muss die potentielle Lebensgefahr zumindest für möglich halten.
Genau, jetzt hast Du das was ich gesagt habe nochmal wiederholt.

Man muss also annehmen, dass wenn McGregor jemandem eine langt, dieser Schlag lebensgefährlich sein könnte? Abgesehen davon, dass ich den Schlag so interpretiere, dass er nicht gedacht war um den Mann auszuknocken, frage ich mich warum manche immer noch glauben, dass ein Kampfsportler anders beurteilt werden sollte. Boxer, Ringer, WTler, Tkdler, Aikidokas, bei denen ist es dann immer gefährliche Körperverletzung. Ute und Long müssen sich warm einpacken.




Was wäre denn, wenn du jd. die Treppe runterschubst ohne die Absicht zu verletzen?
Genau bei solchen Fällen greift Dein bedingter Vorsatz. Im Unterschied zu Faustschlägen.

Vielleicht sollte man sich mal an der Praxis orientieren. Wie oft kommt es vor, dass jemand nur wegen einem Faustschlag zu gefährlicher Körperverletzung verknackt wird? Wenn es dazu kommt, wird es meistens revidiert.
Auf die Schnelle:
Stiefvater schlägt 16Jährige bewußtlos, keine gefährliche Körperverletzung.
https://www.strafrecht-bundesweit.de...perverletzung/

Ob der Schlag eines Boxers im Sinne von § 224 Absatz 1 Nr. 5 zu werten ist, ist sicherlich umstritten. Vielleicht findet ja jemand einen Urteil, dass das bestätigt, dann mache ich mich auf die Suche nach einem wo das nicht der Fall ist.