Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
Spielt doch keine Rolle, es war nur eine Verdeutlichung. Es geht hier auch nicht lediglich um "unglückliche Umstände".
Das Problem ist, dass Du nicht bestimmst um was es hier geht. Und Du auch nicht klar formulierst um was es Dir geht




Z.B ob du grade auf einer Weichbodenmatte stehst, wenn dir einer, noch dazu ohne Vorwarnung
überraschend eine zimmert oder auf Beton. Ob du eine gegen die Schulter bekommst oder in die Schläfen- oder Kehlkopfgegend
Btw, wenn ich de Wahl hätte wärs mir recht, dass der Zuschlagende 70 Kg Hans Wurst ist und kein Profi-Kämpfer, Dir nicht?
Das die Umstände berücksichtigt werden müssen ist richtig, aber von einem Täter zu erwarten alle Gegebenheiten abzuwägen können sicher nicht.






Man muss meiner Meinung nach in Betracht ziehen, das ein Schlag gegen den Kopf grundsätzlich lebensgefährlich sein kann.
Das steht ja auch in dem von dir zitierten Text.
Zumindest muss man sich bewusst sein, dass Juristen das nicht einheitlich bewerten, mehrheitlich aber bejahen.
Nein, dem ist nicht so. Ein einzelner Faustschlag zum Kopf führt selten zu einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung.






Da sehe ich nicht per se den Unterschied.
Du siehst keinen Unterschied ob ich jemandem eine knalle oder ihn eine Treppe runterschubse in Punkto was eher lebensgefährlich ist?




Um was genau zu beweisen?
Das es umstritten ist?