
Zitat von
Lino
Du hast wohl nicht verstanden was Sache is mit dem Pfefferspray. Der ist nur als Tierabwehrspray zugelassen. Zaehlt also wie ein X-beluebiger Gegenstand, den man zufällig zur Hand hat. Also wäre es Schwachsinn Haarspray statt Pfefferspray zur Verteidigung zu benutzen, weil der Haarspray erst recht bleibende Schäden verursachen kann. Zumindest nicht anwenden, wenn Pfefferspray zur Hand ist.
Weiter interesant ist: Da Pfefferspray in Deutschland nicht als Waffe zählt, darf er auch geführt werden, wo Waffen lt. Waffengesetz sonst nicht geführt werden dürfen.
Das hat natürlich nichts mit den sogenannten "Waffenverbotszonen" zu run, weil es da überwiegend nicht um Waffen geht.
also ich hatte mal ein (abgelaufenes) Tierpfefferspray in einer Notwehrsituation eingesetzt, Polizei hat es eingezogen und weiter gabs nix. Meine sogar, dass ich gefragt wurde, ob ich es wieder haben will. Auch wäre es mir in der Situation egal, welche Waffe ich legal einsetzen darf.
gruss
Andreas Rebers: Provinz ist da, wo der Lehrer zu den Intellektuellen zählt.