Auf welche der Fragen?
Ad 1: Die Anzahl hatte ich bereits im Vorfeld als mir nicht bekannt bezeichnet. Ich bezweifle, dass irgendjemand sie auch nur annähernd kennt.
Ad 2) Was ist der Gegenpol zu "wilder Wolf"? "Zahmer Wolf"? Dürfte eher selten sein. (Ja, ich weiß, Ziemen und so. Geschenkt!) Die Affinität zum Menschen, die Zähmbarkeit ist ja gerade das Kriterium, das damals die Trennung zwischen Wolf und (späterem) Haushund bewirkte.
Also, sagen wir "Gehegewolf"? Egal. Solange der im Gehege drin bleibt zumindest.
Ad 3) Du brauchst ein paarungsbereites weibliches und ein ... äh ... paarungserfreutes männliches Tier. Und die legen zuweilen ordentlich Strecke zurück bzw. überwinden einiges an Hindernissen, um zueinander zu gelangen. Es gibt jedes Jahr zahllose Ups-Würfe zwischen Müllers Fifi und Schmitts Mimi, warum also sollte Enno von der Wildtanne nicht in einem passenden Moment die hübsche Jungwölfin beglücken, die die Rute querhält?
Und, ja, die Hybridenzüchter. Sag ich besser nix zu. Das können eh die hier besser:
https://youtu.be/XcSV-3zX4Xs
Ad 4) Wilde bzw. verwilderte Haushunde dürfen doch, zumindest in den meisten Bundesländern geschossen werden. Im Rahmen des Jagdschutzes sind Jäger, genauer sind jagdschutzberechtigte Personen "befugt, wildernde Hunde zu töten. Hunde gelten als wildernd, soweit und solange sie erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden."
Das ist jetzt aus dem RLP-Jagdgesetz, die genaue Formulierung und Ausgestaltung variiert nach Bundesland. (Sollte man sls Hundehalter kennen.)
Und, ja, das findet auch statt. Wölfe und Wolfshybriden hingegen dürfen NICHT getötet werden. Bzw. nur mit Supersonderdingens.
Genug Antwort?
Hier noch ein Artikel, den ich auf die Schnelle gefunden habe:
https://www.jaegermagazin.de/jagd-ak...n-deutschland/






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