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Thema: Polizeieinsatz in Dortmund - MP-Einsatz

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  1. #11
    Barbecue Gast

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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    ...
    In dem Fall haben eben auch die die "zuständig" sind, Psychologen, Pfleger, Sozialarbeiter in dieser Einrichtung die Polizei gerufen. Ich denke mal die hatten schon ihre Mittel erschöpft, wie sie hätten beschwichtigend auf den einwirken können. Von dem Streifenpolizisten der dort eintrifft zu erwarten, dass der das wie von Zauberhand besser managed als Leute die sowas hauptberuflich machen, ist völlig utopisch.

    ...
    So hat es eben nicht funktioniert. In einer Jugendeinrichtung, auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, sind nur Erzieher und Sozialarbeiter. Einwirkung ist durch den Schicht-Dienst, oft alleine mit x Leuten, in solchen Einrichtungen oder eben in diesem speziellen Fall, mit Sprachbarrieren gering. Dann gibt es das "Einrichtungshopping", in diesem Fall wurde der Junge ja der Einrichtung erst kürzlich zugewiesen und hat einen Teil der Zeit in der Psychiatrie verbracht. Kann man nicht erwarten, dass Pädagoge und Klient sich kennen, eine Vertrauensbasis haben und auf den Klienten pädagogisch eingewirkt werden kann. Das ist übrigens die berufliche Realität vieler sozialer Bereiche, man arbeitet mit der Möglichkeit der jederzeit möglicher Übergriffe, gewalttätig oder verbal. Kenne eine Einrichtung, da werden alle Küchenmesser und Hausmeister-Werkzeuge in einem Metallspind abgeschlossen. Was natürlich nicht viel nützt.

    Wenn jetzt akute Schwierigkeiten in Richtung Straftat beobachtet werden, wird die Polizei gerufen, eine Erzieherin kann sich nicht mit dem Klienten um das Messer prügeln, nicht ausgebildet, Gruppenbildung der anderen Klienten, wenn es klappen würde, schlechte öffentliche Publicity für die Einrichtung da die Betreuer Gewalt anwenden. Gefahr der Anzeige durch den Klienten und die Frage der Zeugen. Und natürlich nicht Teil der Ausbildung. psychiatrischer Notfälle gibt es auch in hausärztlichen Praxen, in der Notaufnahme von Krankenhäusern oder im ärztlichen Not- und Bereitschaftsdienste, Obdachlosen- Flüchlings- Kinderheimen. Die sind eben alle nicht zuständig.

    Anruf des Notarztes oder Krankenwagens läuft genauso ab, bei Fremd- oder Selbstgefährdung rufen die die Polizei. Polizei nimmt fest, bei psychischem Ausnahmezustand Verbringung in die Psychiaterie.

    Überigens wurde mir glaubhaft berichtet in einem Fall, Freitag Nachmittag, der Klient merkt dass es ihm schlechter geht. Hat Angst vor dem Wochenende, da keine Betreuung durch Sozialdienst am Wochenende und würde freiwillig sich helfen lassen. Er fordert Hilfe beim Sozialdienst ein. Dieser ruft den Sozialpsychiatrischer Dienst an (eine Abteilung des Gesundheitsamtes), natürlich keiner mehr im Dienst. Anruf in der Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA): Wir schließen gleich, bitte in der Stationären Psychiatrie anrufen. Stationäre Psychiatrie: freiwillige Einweisung nur durch Hausarzt oder psychiatrische Ambulanz mit Überweisungsschein möglich, oder Polizei edit: Polizei nicht möglich da keine akute Gefährdung. Sozialdienst hat irgendwann auch Feierabend, spricht sich noch mit dem Klienten ab. Am nächsten Montag Mitteilung: Polizei hat den Klienten am Wochenende aufgegriffen und in die Geschlossene verbracht.

    In diesem PDf, schnell überflogen, wird von 35-40 Fällen mit psychischen Krisen PRO TAG in München gesprochen.
    https://www.krisendienste.bayern/wp-...versorgung.pdf

    Das zum Thema "Vorfeld".
    Und auf der Polizeiseite: ich bleibe dabei, wenn einer in einer psychischen Ausnahmesituation von der Polizei erschossen wird/werden muss, muss untersucht werden, wie man das ohne Leiche hätte händeln könne.
    Selbstverteidigung darf auch der Sozialdienst. Könnte man ja den Sozialdienst weiterbilden, mit Schusswaffen ausstatten wie zwischenzeiltich das Ordnungsamt und schießen lassen.
    Geändert von Barbecue (14-08-2022 um 14:05 Uhr)

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