Entschuldige. Natürlich ist Schwarzfahren nicht „ok“. Die Frage ist, ob dieses Vergehen strafbewehrt sein sollte, oder ob es als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden sollte.
Tatsache ist, daß die Menschen, die wegen Nichtzahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes und der darauf folgenden Bescheide bis hin zum Haftbefehl, eingesperrt werden, in der Regel aus der wirtschaftlich schwächsten Schicht unserer Gesellschaft kommen - Obdachlose, Menschen mit Suchtproblemen, Flüchtlinge, Langzeitarbeitslose. Viele von denen sind nicht in der Lage, ein geregeltes Leben zu führen oder - was uns vielleicht lächerlich vorkommt - nicht fähig, ein amtliches Einschreiben zu öffnen oder eine Strafe per Überweisung zu zahlen.
Solche Menschen kann man natürlich in einen Topf werfen mit denen, die dazu in der Lage sind - und behaupten, alle müssten gleich behandelt werden. Nur ignoriert man dann die zugrundeliegende Ungleichheit und befähigt weder diese Menschen zu Eigenverantwortung noch schafft man einen allgemeinen gesellschaftlichen Vorteil dadurch, dass man sie wegsperrt.






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