Wenn ich mit dem Lügen eine weitere Straftat begehe, Verleumdung o.ä., ok. Wenn ich einfach nur irgendwas behaupte um mich zu schützen, wird das meiner Erfahrung nach nicht negativ ausgelegt.
Wenn damit dann wiederum eine Straftat vertuscht werden soll, wie in dem Fall die Körperverletzung?
Keine Ahnung, ich bin kein Jurist. Könnte mir vorstellen, dass das eine Strafvereitelung ist und damit strafbewehrt.







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