Die Beamten haben sich entschieden, auf den Jungen zu zielen und haben verbal die Konsequenzen seiner Handlungen verdeutlicht.
Sollte er dann tatsächlich absichtlich Gas gegeben haben und ist nicht unabsichtlich von der Bremse gerutscht, hat er sein Schicksal eventuell nicht gewollt (suicide by cop) aber ist natürlich dafür mitverantwortlich.
Und falls er vorher den Tod Unbeteiligter in Kauf genommen hat, und das eventuell noch weiter tun wollte, war der bestimmt kein hilfloses Objekt staatlichen Handelns wie die KZ-Insassen, sondern ein gemeingefährliches Subjekt, das natürlich für die Folgen seiner Entscheidungen mit verantwortlich ist.
Geändert von Pansapiens (20-07-2023 um 21:33 Uhr)
Don't armwrestle the chimp.
Das Stöcken, über das Du nicht springen wolltest, war dieses hier:
Was mir offensichtlich nicht gelungen ist, Dir zu vermitteln, ist, dass ich nirgends gesagt habe, dass man erst dann auf den Reifen schießt, wenn die Situation dynamisch ist und vorher auf den Kopf zielt:
Ausgerechnet hier versagt Deine Phantasie?
Ist doch einfach: Man schießt auf das, auf was man zielt bzw. zielt auf das, auf das man schießen will.
Wenn man sich natürlich zu zweit an ein Autofenster stellt, eventuell noch Waffe oder Körperteile reinsteckt und auf den Kopf des Fahrers zielt, hat man sich schon in eine Situation begeben, wo man nicht mehr viel Handlungsspielraum hat.
In dem alternativen Szenario macht man das eben nicht.
Oder in einfacher Sprache:
Nix ziele auf Kopf, dann schieße auf Reifen wenn Fahrer losfahre.
Ziele auf Reifen, schieße auf Reifen.
Geändert von Pansapiens (21-07-2023 um 06:29 Uhr)
Don't armwrestle the chimp.
Natürlich. Die Frage ist aber dennoch ob es immer die damit verbundene massive Gefährdung Unbeteiligter rechtfertig. Erst recht wenn man, wie im aktuell Fall, die Möglichkeit gehabt hätte den „Täter“ auch später zu stellen (Foto). Den so eine „Amokfahrt“ entsteht ja i.d.R. erst durch die Verfolgung selbst. Das es zu einer weiteren „Amokfahrt“ keine Alternative außer eine Schussabgabe gab, ist damit aber nun erstmal nicht zutreffend.Kensei: Wenn jemand sich einer Verkehrskontrolle durch Flucht entzieht, hätte ich als Polizeibeamter große Anhaltspunkte, dass es einen Grund für die Flucht gibt.
Ich denke man sollte schon abwägen ob es gerade im städtischen Umfeld immer angebracht ist. Kleiner Tipp: Die Anzahl derer die wegen geringfügiger Delikte fliehen dürfte deutlich höher sein, als die bei denen ein Verbrechen verhindert werden kann, dass ein hohes Risiko für Unbeteiligte Rechtfertig.
Disclaimer: Mir ist klar, dass dies auch immer eine Abwägungssache ist. Wenn man generell niemand mehr verfolgt weil theoretisch jemand Unbeteiligtes gefährdet werden könnte ist dies sicher auch nicht der richtige Ansatz.
Selbst wenn durch diese Verfolgung unbeteiligte massiv gefährdet werden? Und das obwohl du ihn später stellen kannst ((du impliziert hier ja, dass du weißt mit wem du es zu tun hast).Kensei
Der Jugendliche war zumindest Polizeibekannt für Verkehrsdelikte und Winderstands gegen Vollstreckungsbeamte. Würde mir auch reichen, um den zu verfolgen wenn er flüchtet.
Wenn ich ans Fenster treten kann und ihn mit einer Waffe bedrohen kann, kann ich keine Fotos machen um ihn bei einer Flucht nicht direkt weiter zu verfolgen sondern später (zeitnah) stellen zu können?Kensei
Also zumindest im Moment der Kontrolle hatte der schon ein stark Verkehrsgefährdendes Fahrverhalten an den Tag gelegt. Den Lass ich als verantwortungsvoller Polizeibeamter dann nicht nochmal wegfahren. Vorher dürften Fotos und Nummernschild schwierig gewesen sein, weil er sich der ersten versuchten Kontrolle ja sofort entzogen hatte.
Nun, da ignorierst Du aber jetzt, dass auch solche Ausschreitungen zur Gefährdung unschuldiger Personen führen.Kensei
Natürlich ist es das, wenn die Leben unschuldiger Vekehrsteilnehmer gefährdet sind. Aber das meine ich mit Selbstbeschränkung der Polizeibeamten, die im Zweifel nicht (mehr) so handeln wie sie handeln müssten.
Zeig mit bitte auf wo ich geurteilt haben soll. Aktuell werfe ich nur Fragen auf die Zeigen sollen, dass es keines Wegs der einzig mögliche Weg war den Jungen zu erschießen. Das bedeutet nicht, dass es nicht im konkreten Fall gerechtfertigt gewesen sein könnte. Vorurteilend mit mangelnder Information tust dann schon eher du hier (du bewertest die Handlung als „natürlich sinnvoll“ ohne das Urteil der Richter abzuwarten):Kensei
Und mir ist die Vorverurteilung die du und andere auf Grundlage mangelnder Informationen hier hingelegt haben zu platt. So Marke "Verkehrskontrollen mit Schusswaffe".
Wie du richtig feststellt müssen am Ende Gerichte entscheiden. Die Diskussion kam aber ja nicht zuletzt dadurch zustande, dass Du den Wert von Videoaufnahmen (Bodycam) für diese Entscheidung in Zweifel gezogen hast.Kensei
Natürlich ist es das, wenn die Leben unschuldiger Vekehrsteilnehmer gefährdet sind.
Das tut mir leid, aber er beschreibt halt ganz genau das, was auch mein Eindruck ist. Daran ist nichts lachhaft.Kensei "Sehr treffende Analyse"?
Korrekt, und unsere Diskussion entstand nicht zuletzt daraus, dass du den Wert von Videoaufnahmen meiner Meinung nach kleingeredet hast.Kensei Was in Dortmund falsch oder richtig gelaufen ist, entscheiden ja wohl immer noch Gerichte und nicht der Mob auf der Straße oder im Internet. Meines Wissens ist immer noch nicht abschließend geklärt, wie sich das Opfer mit dem Messer in der Hand nun auf die Beamten zubewegt haben soll.
Viele Grüße
Thomas
https://www.thiele-judo.de/portal/
The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.
es ging bei meiner aussagein erster linie nicht um die abläufe im konkreten fall.
denn um diese sowohl moralisch, als auch rechtlich werten zu können, fehlen mir die genauen tatsächlichen umstände.
es ging im wesentlichen um diese aussage von Dir in 2731:
"Dass der Treffer dann tödlich war, ist tragisch aber in letzter Konsequenz die Folge von Ursache und Wirkung."
darauf hatte ich in 2732 geantwortet:
"Ja ok, aber diese mechanisierte betrachtungsweise entmenschlicht aus meiner sicht das jugendliche opfer und gerade diese entmenschlichende betrachtungsweise kann doch in der breite zu ganz üblen verhaltensweisen mit entsprechenden folgen führen, wenn sie allgemeingut wird, wie man aus erfahrung weiß."
es ging also darum, dass gemäß Deiner aussage der tod des jugendlichen letztlich auf eine abfolge von ursache und wirkung reduziert wird, mit den oben benannten folgen, soweit eine derartige einstellung zum allgemeingut würde.
nein, siehe zb milgram-experiment!Natürlich muss sie das.
soweit zb das o.g. mechanisierte weltbild, bei dem die eigenverantwortung durch die annahme, taten und deren ergebnisse seien die folge von ursache und wirkung ersetzt wird und kinder oder auch erwachsene durch regierung und gesellschaft diesbezüglich konditioniert würden, gebe ich Dir recht.Weil wir als Menschen im Normalfall "Herdentiere" und soziale Wesen sind, und unser Gegenüber nicht einfach als "Nicht-Menschen" sehen können. Psychische Dispositionen mal ausgenommen. Das impliziert ja auch deine "Autorisierungskette", bei der ich dem Beamten vorher beibringe, dass er quasi die Befehle eines Vorgesetzten zu befolgen hat und nicht hinterfragen soll.
deswegen hatte ich darauf verwiesen, wozu m.E. ein solches weltbild führt, wenn es allgemeingut wird.
das experiment zeigt u.a., dass die mehrheit der versuchspersonen bereit waren, ihre eigenverantwortung zugunsten eines von ihnen als übergeordnet anerkannten prinzips (wissenschaftsvertrauen, hierarchiedenken, ...) abzugeben.Nein, tut es nicht. Das Milgram-Experiment zeigt, wie Menschen ihr Handeln zunächst hinterfragen, und sich dann entgegen ihres Gewissens einer Autorität unterwerfen, nämlich dem Arzt, wobei ihnen die Gesellschaft anerzogen hat, dass Ärzte in dem Fall ein überlegenes Wissen haben und man ihnen daher vertrauen könne.
ein derartiges prinzip stellt m.E. auch die reduzierung von handlungen und ergebnissen auf die folge von ursache und wirkung dar.
in beiden fällen hätte es für die handelnden alternativen gegeben, die zu einem ganz anderen ergebnis geführt hätten.
weder der polizist, noch die probanden waren zu ihren handlungen gezwungen.Der Polizeibeamte vor Ort wägt aber verschiedene Alternativen ab und kommt dann selbst zu einer Entscheidung. Bei Milgram trifft der Arzt die Entscheidung und der Proband führt nur aus.
genau das meinte ich:Ich schrieb, dass er die Ursache für die Schüsse gesetzt hat und damit selbst verantwortlich war.
Der Polizeibeamte trägt natürlich die Verantwortung für die Schussabgabe, aber er setzt nicht die Ursache, die diese nötig macht. Die setzt der Jugendliche, wenn er auf's Gas tritt.
die verantwortung wird durch das von Dir genannte ursache-wirkung-prinzip vom polizisten, der schoss und tötete, auf den getöteten abgewälzt.
verkannt wird dabei, dass es zb für den polizisten bereits vor der weiterfahrt des jugendlichen andere möglichkeiten gegeben hätte, um diese weiterfahrt zu verhindern. bereits dadurch, diese möglichkeiten nicht ergriffen zu haben, hat der polizist vorher eine ursache gesetzt, die dann zur weiterfahrt führte.
auch durch die "ursache" der weiterfahrt waren schuss und tod keine zwangsläufige folge, die der jugendliche als "schicksal selbst gewählt" hätte, wie Du schriebst.
Geändert von Kunoichi Girl (22-07-2023 um 11:02 Uhr)
Du wirfst hier mMn nach zwei Sachen durcheinander, nämlich den ersten versuchten Stopp und den zweiten erfolgreichen Stauhalt. Ob die den Jungen beim ersten Stoppversuch erkannt haben, wissen wir nicht. Er hat sich der Kontrolle entzogen und darauf hin wurde die Verfolgung aufgenommen. Nach meinem Dafürhalten ein völlig normales polizeiliches Handeln. Wenn sich jemand der Kontrolle entzieht, hab ich schon mal kein Foto. Beim zweiten Stopp nach der Fahrt, war es absolut angebracht, die Weiterfahrt zu verhindern.
Erstens werden die Beamten das abgwogen haben und zweitens kann man vorher ja nicht wissen, wie sich eine Verfolgungsfahrt entwickelt. Und wenn sich dazu rumspricht, dass ich nur möglichst rücksichtslos flüchten muss, damit die Polizei etwaige Verfolgungen einstellt, wäre das auch ein fatales Signal an das entsprechende Klientel.
Eben. Ich gehe mal davon aus, dass das erfahrene Beamte waren, die abgewogen haben. Und beim Stopp dann zu der Erkenntnis gekommen sind, "den lassen wir auf keinen Fall weiterfahren...".
Woher willst du wissen, ob und wann man den dann später stellen kann? Vielleicht ist das Auto gestohlen oder sonstwie nicht sein eigenes, vielleicht taucht er anschließend für ein paar Wochen unter? Vielleicht wurde er noch gar nicht abschließend identifiziert?
Das ist jetzt 'n schlechter Witz, oder? Eine Amokfahrt stoppen, um dann erstmal 'n Foto durch die Scheibe zu machen?! Das ist in etwa so absurd, wie ums Auto zu gehen und erstmal alle Reifen zu zerschießen. Und ob ich den dann später mittels Foto so einfach stellen kann? S.o.
Das ignoriere ich nicht. Was du hier postulierst ist, dass die Polizei und damit der Staat sich erpressen lassen sollen, vom Mob auf der Straße. So eine Haltung lehne ich einfach entschieden ab.
Letztlich wäre das rechtlich auch 'ne zwei Klassen Gesellschaft. Wer keine starke Truppe im Rücken hat, ist Addressat polizeilicher Maßnahmen, bei Klientel überlegt man sich dagegen dreimal, was polizeiliches Handeln da jetzt für Kettenreaktionen auslösen könnte. Das ist dann in letzter Konsequenz kein Rechtsstaat mehr.
Gerne. Z.Bsp. hier:
Womit du im Zusammenhang mit der Schußabgabe zumindest mal deutlich implizierst, dass das ein unangebrachtes Vorgehen der Beamten ist. Und dass, bevor der Punkt mit der "Amokfahrt" überhaupt bekannt war. Was bitte schön soll das sein, wenn nicht eine Vorverurteilung auf Grundlage mangelnder Informationen?
Blödsinn. Ich habe in dem Fall und auch in anderen oft genug betont, dass ich nicht dabei war, mir aber Sachverhalte vorstellen könnte, die das Vorgehen der Polizisten rechtfertigen. Nirgendwo habe ich geschrieben; "So war es!" und deshalb haben die rechtmäßig gehandelt. Das findet nur in deiner Fantasie statt.
Eben. Wie ich immer wieder feststelle. Ich frage mich, warum du mir zwei Sätze vorher dann meinst anderes unterstellen zu müssen.
Ja, und meine Begründung war, dass in keinem der diskutierten Fälle eine Bodycam etwas am Ausgang der Lage verändert hätte. Was nach meinem Dafürhalten die weit wichtigere Diskussion wäre.
Natürlich ist das lachhaft. Er schreibt, dass das hier so "ausgeufert" ist, weil Beamte wie ich zu blöd wären zu erkennen, dass in Dortmund etwas "gewaltig schief lief". Und Du applaudierst diesem Unsinn.
Das Thema ist wenn, dann ausgeufert, weil wir hier mindest fünf verschiedene Fälle diskutiert haben, und coco/elch, zu dessem Claqueur du sich so bereitwillig machst, dauernd neue Sachen verlinkt um seine Agenda des Polizeibashings voranzutreiben.
Was heißt denn "kleinreden"? Ich hatte mehrfach die Frage gestellt, ich welchem der diskutierten Fälle sich durch Bodycams gravierende Veränderungen des Ausgangs ergeben hätten? In Dortmund wäre der Migrant jetzt nicht tot? In Paris wäre der Jugendliche nicht geflüchtet? In vielen Fällen halten Passanten ohnehin mit ihren Handys drauf und filmen alles mögliche mit. Das ist doch 'ne Scheindebatte und politischer Aktionsimus, dass durch Bodycams bei Polizeibeamten nun alle sozialen Probleme gelöst werden.
Geändert von Kensei (21-07-2023 um 11:48 Uhr)
.
u.s.w.
Gute Positionen, um eine derart komplexe Sachlage beurteilen zu können.
Zumindest wäre eine objektivere Beurteilung des Hergangs möglich, ohne Vermutungen über die Besonnenheit der Beamten anzustellen.Ich hatte mehrfach die Frage gestellt, ich welchem der diskutierten Fälle sich durch Bodycams gravierende Veränderungen des Ausgangs ergeben hätten?
Geändert von MGuzzi (21-07-2023 um 12:09 Uhr)
Und es wurde mehrfach geantwortet , das es bei der Diskussion zu Bodycams NICHT um die Veränderung des Ausgang eines Vorfalles geht.Ich hatte mehrfach die Frage gestellt, ich welchem der diskutierten Fälle sich durch Bodycams gravierende Veränderungen des Ausgangs ergeben hätten?
Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)
Was die Frage um Bodycams bzgl. der hier diskutierten Fälle für mich dann in der weiteren Auseinandersetzung irrelevant macht.
Warum sollte ich nicht davon ausgehen, dass ein erfahrener Polizeibeamter erstmal abwägt bevor her handelt? Ist für mich auch eine Art Vorverurteilung, denen pauschal Unfähigkeit zu unterstellen. Ich gehe erstmal davon aus, dass die ihr Handwerk gelernt haben, Berufserfahrung haben und sowas nicht zum ersten Mal machen, bis ich Ansatzpunkte für eine gegenteilige Annahme finde.
*Edit*
Nachtrag:
Ich meine gelesen zu haben, dass der Beamte der den Schuss abgegeben hat, neun Tage am Stück im Dienst war. Dort würde ich als Staatsanwalt/Gericht natürlich nachforschen, inwiefern sich das auf seine "Dienstfähigkeit" ausgewirkt und evtl. das Urteilsvermögen usw. beeinträchtigt haben könnte.
Geändert von Kensei (21-07-2023 um 13:25 Uhr)
weil bei dir ja auch kein polizist jemals was machen würde, dass illegal wäre und deshalb überprüfungen des von ihm immer wahrheitsgemäß berichteten und jedes detail der vorgänge präzise erinnernd geschilderten einsatzes durch die kamera sinnlos wäre.
die dinger sollen nicht den ausgang einer situation verändern helfen, sondern dessen aufarbeitung (beweismittelsicherung, auswertung für künftige taktische vorgehensweisen, soweit möglich "objektivität" der bilder statt subjektive augenzeugenaussagen usw.). so weit solltest du das doch kapiert haben, oder?
aber wozu auch. polizei ist immer gut und perfekt - an und für sich, überall und jederzeit![]()
Sollen sie nicht?
Hier ein Abschlussbericht einer Untersuchung in NRW über die deeskalierende Wirkung von Bodycams:
https://www.hspv.nrw.de/fileadmin/us...ussbericht.pdf
Und ansonsten ging es mir um die hier diskutierten Fälle und nicht um Bodycams. Wenn ich also feststelle, dass die Dinger in den hier besprochenen Fällen wenig Relevanz für Verlauf und Ausgang haben, warum sollte ich das dann weiter diskutieren?
Wenn jetzt abstrakt hier einer schreibt, ich will mal über den Sinn und Unsinn von Bodycams sprechen, kann er das ja machen. Bezogen auf die konkreten Fällen in diesem Faden halte ich es für Nebelkerzen und Symbolpolitik.
Geändert von Kensei (21-07-2023 um 13:40 Uhr)
Das Witzige ist , bei der Diskussion ob Polizisten ev. keine Recht auf Aussageverweigerungen zu Vergehen im Dienst und deren Untersuchung , haben sollten , kam von ihm die Anwort , "was das bringen soll, die können doch einfach lügen" . Immer so wie es gerade gebraucht wird . Deshalb Ignorfunktion und ich lese nur noch das von anderen zitierte. Das allein ist schon zu derber Tobak....
Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)
Was stimmte denn daran nicht? Natürlich kann jemand einfach lügen, wenn ich ihn "zwinge" eine Aussage zu machen. Zumal wenn er sich damit vielleicht selber belasten würde. Woher soll ich das als Richter denn wissen, ob er die Wahrheit sagt oder nicht? Und warum sollten Polizisten als Angeklagte Menschen zweiter Klasse sein?
So eine Denkweise zeugt mir eher von einer gehörigen Naivität und mangelndem Rechtsverständnis.
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