Ja, das Prüfungsbeispiel könnte man als Aufgabenstellung verbuchen. Da war es eher die Art- und Weise wie es durchgeführt wurde (da ginge es nicht um überfordern - was durchaus in einer Prüfung sinnvoll sein - sondern um "vorführen" mit Spielregeln die den "Gegnern" in die Hände spielten).