Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
Du willst eine Gegenposition aufbauen, darauf hinweisen dass es noch eine andere Einstellung gibt und dass nicht derjenige der im Recht ist das Problem ist, sondern der mit dem Messer.

Nur - ich denke jedem hier ist klar, wer im Recht und was Notwehr ist.
Dennoch wurde hier geschrieben, dass das Opfer durch nicht Folgeleisten die Situation eskaliert und ihm mindere Intelligenz unterstellt.

Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
Es ist halt ein gewaltiger Unterschied, um bei Deiner Antwort auf Thomas zu bleiben, ob man das Gewaltmonopol des Staates in der Situation durchbrechen darf oder ob man es kann
das ist nun nicht besonders schwer

Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
und sollte und was für einen im Endeffekt besser wäre.
Mein Zitat in der Antwort auf Thomas sollte darauf hinweisen, dass es eine Mehrheitsmeinung gibt, dass das Notwehrrecht nicht nur der Wahrung der eigenen Interessen diene, sondern auch der Durchsetzung der Rechtsordnung.

Allerdings habe ich nun ein Urteil gelesen, in dem ein Sozialgericht Trutzwehr als in hohem Maße verunftswidrig bezeichnete, und die Ursache der Schädigung des Opfers nicht etwas in dem Handeln des Täters, sondern in dem des Opfers sah.

https://www.kostenlose-urteile.de/LS....news33464.htm

Falls mal wieder einer die Wehrplficht aktiv setzen sollte, kann man sich dann vielleicht darauf berufen, dass es in hohem Maße vernunftswidrig sei, sich an einer Kriegshandlung zu beteiligen...