Dennoch wurde hier geschrieben, dass das Opfer durch nicht Folgeleisten die Situation eskaliert und ihm mindere Intelligenz unterstellt.
das ist nun nicht besonders schwer
Mein Zitat in der Antwort auf Thomas sollte darauf hinweisen, dass es eine Mehrheitsmeinung gibt, dass das Notwehrrecht nicht nur der Wahrung der eigenen Interessen diene, sondern auch der Durchsetzung der Rechtsordnung.
Allerdings habe ich nun ein Urteil gelesen, in dem ein Sozialgericht Trutzwehr als in hohem Maße verunftswidrig bezeichnete, und die Ursache der Schädigung des Opfers nicht etwas in dem Handeln des Täters, sondern in dem des Opfers sah.
https://www.kostenlose-urteile.de/LS....news33464.htm
Falls mal wieder einer die Wehrplficht aktiv setzen sollte, kann man sich dann vielleicht darauf berufen, dass es in hohem Maße vernunftswidrig sei, sich an einer Kriegshandlung zu beteiligen...





