ach so, und dann gibt es ja auch noch die variante, das man gefragt wird, wozu man das messer, das bei einer kontrolle gefunden wurde, braucht. wenn man dann antwortet "zur selbstverteidigung", dann ist man in die falle geraten, denn dann hat man den zweck ja selbst definiert und es ausdrücklich zur waffe erklärt. sollte man nie machen, wenn man keine anzeige kassieren will - auch nicht bei 42a konformen messern, denn die konformität ist in dem moment hin, in dem ein messer als "waffe" deklariert wird (vom hersteller, per BKA feststellungsbescheid oder durch die eigene aussage).