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Thema: Achtung, Messerstecher!

  1. #1156
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    Und dann das:
    Wann darf ich eine (erlaubnispflichtige) Hieb- und Stichwaffe führen?
    Das Führen einer Hieb- und Stichwaffe ist grundsätzlich erlaubt, sofern diese nicht unter die Verbotskategorien des WaffVg fällt.
    https://www.juraforum.de/lexikon/hie...hwaffe-fuehren

  2. #1157
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    Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
    Reul hat nicht die Kompetenz zu wollen, dass man auf Messer verzichtet? Du hast gefragt, "wer will das denn"? Reul will das scheinbar, die SPD auch. Die SPD stellt btw. auch Kanzler und Innenministerin.
    endlich ein guter vorschlag der spd

  3. #1158
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Da kannste mal sehen, wie schnell man mit Begriffen Verwirrung stiften kann.
    Das Waffenrecht kennt den Begriff Stichwaffe nämlich gar nicht ( nur Hieb- und Stoßwaffen).
    Also wenn Politiker sich mit Begriffen wie Messer, oder Stichwaffen zu Verboten äußern oder darüber diskutieren, sollten sie erst mal Hausaufgaben machen.
    Das Gleiche gilt für Forenuser.
    Lies doch mal das, was Du postet richtig bzw. zitiere vollständig. Ich habe doch schon mehrfach aus entsprechenden Links zitiert. Dein Absatz aus Deinem Link geht nämlich noch weiter - hier komplett:

    Wann darf ich eine (erlaubnispflichtige) Hieb- und Stichwaffe führen?

    Das Führen einer Hieb- und Stichwaffe ist grundsätzlich erlaubt, sofern diese nicht unter die Verbotskategorien des WaffVg fällt. Erlaubnispflichtige Hieb- und Stichwaffen dürfen nur mit einer Waffenbesitzkarte (§ 10 WaffG) und einem berechtigten Bedürfnis geführt werden. Personen über 18 Jahre dürfen erlaubnisfreie Hieb- und Stichwaffen nur unter folgenden Voraussetzungen führen:

    Die Waffe ist in einem geschlossenen Behältnis transportiert (z.B. Rucksack, Tasche).
    Es gibt einen nachvollziehbaren Grund für das Führen der Waffe (z.B. Arbeit, Sport).
    Die Waffe wird nicht auf öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen oder Demonstrationen mitgeführt.
    Das Führen eines 42a konformen Messers fällt nämlich nicht unter diese Definition. Für das Führen eines 42a konformen Messer brauche ich nämlich weder ein geschlossenes Behältnis, noch einen nachvollziehbaren Grund.

    Auch aus Deinem Link:

    Im WaffG werden Hieb- und Stichwaffen als tragbare Gegenstände beschrieben, die zur Verteidigung, für Angriffe oder gefährliche Eingriffe gegen Personen oder Sachen bestimmt sind. Dabei werden Waffen nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 WaffG als solche definiert, die insbesondere für Hieb-, Stoß- oder Schnittbewegungen gedacht sind.
    Ein 42a konformes Messer ist aber in seinem Wesen eben nicht für Verteidigung, Angriff oder gefährliche Eingriffe Sachen bestimmt. Daher fällt ein 42a konformes Messer nicht unter die oben zitierten Regelungen und ist keine Waffe im Sinne des Gesetzes. Aber es ist ja nicht so, dass ich nicht genau das schon mehrfach mit Quellen zitiert hätte.

  4. #1159
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    endlich ein guter vorschlag der spd
    Ist ja scheinbar von mir eingebildet, denn niemand will nichts verbieten...

  5. #1160
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    Meanwhile ein Video zur "Abwechslung", aus New York, U-Bahn: Faust-, Messer-. und Pistoleneinsatz, Chaos: alles in wenigen Sekunden. Eskalationen wohl derzeit häufig in NY:


    https://www.bild.de/video/clip/news-...6866.bild.html

  6. #1161
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    Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
    Aber es ist ja nicht so, dass ich nicht genau das schon mehrfach mit Quellen zitiert hätte.
    Und anscheinend hast du wiedenicht verstanden worum es geht.
    Aber egal, ich werde keine Zeit mehr für diesen Unsinn aufwenden.

  7. #1162
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Und anscheinend hast du wiedenicht verstanden worum es geht.
    Aber egal, ich werde keine Zeit mehr für diesen Unsinn aufwenden.
    Vielleicht kannst Du die Zeit ja für die Hausaufgaben nutzen um erstmal zu verstehen, was in den von Dir selbst geposteten Links steht, dann macht diskutieren auch wieder Sinn.

  8. #1163
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    Also du verstehst nicht, dass das Quark ist, was in dem Link steht?
    Mach du erst mal Hausaufgaben.
    Vielleicht merkst du dann was da falsch ist.
    Ich bin mal raus.

  9. #1164
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    ...
    Geändert von marq (09-05-2024 um 20:53 Uhr)

  10. #1165
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Also du verstehst nicht, dass das Quark ist, was in dem Link steht?
    Mach du erst mal Hausaufgaben.
    Vielleicht merkst du dann was da falsch ist.
    Ich bin mal raus.
    Oh man, inhaltlich ist es trotzdem korrekt. Was soll es denn ändern? Im Gesetzestext selbst steht wortwörtlich: "Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)". Also Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind durch Stiche Verletzungen herbeizuführen werden als Waffen im Sinne des Waffengesetzes deklariert. D.h. 42a konforme Messer sind so oder so weiterhin keine Waffen im Sinne des Gesetzes, oder nicht? Daher ist es auch missverständlich, 42a konforme Messer als Stichwaffen zu deklarieren. Denn sie sind keine Waffen, die dazu bestimmt sind durch Stiche Verletzungen herbeizuführen. Stichwaffen sollen also rechtlich was ganz anderes sein als Waffen, die dazu bestimmt sind durch Stiche Verletzungen herbeizuführen hier für die Diskussion. Ja klar, das macht ja richtig Sinn.

    Wenn wir nicht von Waffen reden und Du von einer nicht juristischen Definition ausgehst, kann alles eine Stichwaffe sein, auch kleine Messer und Scheren und Schraubenzieher, das bringt jetzt ja richtig Klarheit in die Verbotsdiskussion, was gemeint und von Verboten betroffen sein soll. Denn das Tatmittel Stichwaffe im polizeilichen Sinn umfasst in der Tat auch Nicht-Messer und das waren in NRW 20%. Also Nicht-Messer als Stichwaffe in der polizeilichen Definition. Ist dann halt wieder komplett schwammig, wenn Reul das Tatmittel Stichwaffe meinen sollte, da auch Nicht-Messer gemeint sind, die er verbieten will. Nur was will er dann, wenn er von "Messern und Stichwaffen" spricht? Schraubenzieher verbieten?
    Geändert von FireFlea (09-05-2024 um 21:07 Uhr)

  11. #1166
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    Im Übrigen - hier auch aus NRW. Soviel zum Thema hier ist keiner Zielgruppe und ein Schweizer Taschenmesser sei ja gar nicht betroffen.

    Ab sofort sei das Mitführen von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen und Messern aller Art verboten, sagte ein Sprecher der Bundespolizei in Essen. «Das gilt auch für das kleine Schweizer Taschenmesser.»
    https://www.zeit.de/news/2021-01/13/...t-waffenverbot

  12. #1167
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    Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
    Im Gesetzestext selbst steht wortwörtlich: "Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind...
    Das meine ich gar nicht, aber egal. Du findest das schon raus.

  13. #1168
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Das meine ich gar nicht, aber egal. Du findest das schon raus.
    Diese Art von Diskussion ist mir schlicht zu dumm. Mittlerweile auch egal, es geht in NRW ja nachweislich auch um Schweizer Taschenmesser, die ja angeblich gar nicht gemeint gewesen sein sollen und die niemand verbieten wolle. Also genau das, was ich eingangs kritisiert habe, wird in einen Topf geworfen.

  14. #1169
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    so, und wie kriegt man jetzt das "messerstecher"... äh... besser "stecher" problem in den griff?



    so, mit hin und herschrauben an gesetzestexten, bis sie völlig unverständlich geworden sind, jedenfalls nicht. harte repressionspolitik hilft auch nicht (unabhängig von "texten") - siehe China oder GB als herausragende beispiele für völlig eskalierte "stecherei" bei gleichzeitigen massiven verboten und strafverfolgung bis hin zu todesstrafen (in china jedenfalls). in GB sind übrigens ALLE messer mit über ... ich glaube 8 oder 8.5 klingenlänge und alle feststellbaren taschenmesser fürs öffentliche tragen verboten. prima, die dortige weitere reduzierung der maximalen klingenlänge hat dann ja großen einfluss auf all die "zombie-knife" und macheten typen, die in den britischen überwachungskamra-videos mit 30-50 cm klingen aufeinander losgehen. die tolle allround überwachung auch. das hilft anscheinend "fame" im milleu zu bekommen, weil man dann in Youtube kommt, sonst scheint das auch niemanden dort groß zu stören.
    Geändert von amasbaal (09-05-2024 um 23:04 Uhr)

  15. #1170
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    Man muss ja nicht nach GB schauen, wir haben hier ja auch schon langjährige Erfahrungen mit Waffenverbotszonen.

    https://www.t-online.de/region/hambu...der-stadt.html

    Hamburg hat jahrzehntelange Erfahrungen mit Waffenverbotszonen. So wurde der Kiez rund um die Reeperbahn 2007 zur ersten Verbotszone Deutschlands erklärt. Damals war in den Vorjahren die Zahl der Gewaltverbrechen auf St. Pauli um 24 Prozent (2006) und 19 Prozent (2005) angestiegen – die Politik musste handeln. Der CDU-geführte Senat nutzte eine Novellierung des Waffengesetzes, um die Schutzzone einzurichten.

    Die erwünschte Wirkung blieb allerdings aus: "Die Anzahl der Straftaten hat sich seit Einführung der Waffenverbotszonen als auch der Durchsuchungsbefugnis (...) noch nicht merklich verringert", hieß es in einer Senatsantwort auf eine Anfrage von Arno Münster, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Jahr 2014. Vielmehr habe sich die Zahl der Delikte sogar erhöht.

    Dennoch nutzt die Hansestadt weiter das Instrument der Verbotszonen. So wurde an den Adventswochenenden 2022 rund um den Hauptbahnhof eine solche Zone eingerichtet.

    Nach Ablauf der zeitlichen Befristung zeigen sich die Beamten zufrieden. Die Sicherstellung von fast 50 Messern und anderen gefährlichen Gegenständen zeigt, dass die Waffenverbotszone deutlich zur Sicherheit in der Innenstadt beiträgt", sagte Michael Schuol, Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover, die unter anderem für den Hamburger Hauptbahnhof verantwortlich ist, zum "Abendblatt". Vor allem die erhöhte Präsenz der Beamten am letzten Adventswochenende habe die Anzahl der Verstöße deutlich sinken lassen, so die Pressestelle der Bundespolizei.
    Da stellt sich halt die die Frage, ob es wirklich das Verbot ist, das ja jahrelang offensichtlich nichts gebracht hat, oder eher die erhöhte Präsenz an Hot Spots.

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