Oh man, inhaltlich ist es trotzdem korrekt. Was soll es denn ändern? Im Gesetzestext selbst steht wortwörtlich: "Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)". Also Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind durch Stiche Verletzungen herbeizuführen werden als Waffen im Sinne des Waffengesetzes deklariert. D.h. 42a konforme Messer sind so oder so weiterhin keine Waffen im Sinne des Gesetzes, oder nicht? Daher ist es auch missverständlich, 42a konforme Messer als Stichwaffen zu deklarieren. Denn sie sind keine Waffen, die dazu bestimmt sind durch Stiche Verletzungen herbeizuführen. Stichwaffen sollen also rechtlich was ganz anderes sein als Waffen, die dazu bestimmt sind durch Stiche Verletzungen herbeizuführen hier für die Diskussion. Ja klar, das macht ja richtig Sinn.
Wenn wir nicht von Waffen reden und Du von einer nicht juristischen Definition ausgehst, kann alles eine Stichwaffe sein, auch kleine Messer und Scheren und Schraubenzieher, das bringt jetzt ja richtig Klarheit in die Verbotsdiskussion, was gemeint und von Verboten betroffen sein soll. Denn das Tatmittel Stichwaffe im polizeilichen Sinn umfasst in der Tat auch Nicht-Messer und das waren in NRW 20%. Also Nicht-Messer als Stichwaffe in der polizeilichen Definition. Ist dann halt wieder komplett schwammig, wenn Reul das Tatmittel Stichwaffe meinen sollte, da auch Nicht-Messer gemeint sind, die er verbieten will. Nur was will er dann, wenn er von "Messern und Stichwaffen" spricht? Schraubenzieher verbieten?







