
Zitat von
FredKuneDo76
Ja. Weil in allen Verfügungen für Waffenverbotszonen ganz klar steht, dass es um Messer mit feststehender und feststellbarer Klinge geht.
Die Polizei Hamburg hat sogar in einem FAQ klargestellt, dass Schweizer Taschenmesser erlaubt sind (haben ja keine feststellbare Klinge).
Aber da du auch schon wieder begriffstutzig zwei Dinge miteinander verwechselst: Die Waffenverbotszonen sind auf bestimmte Orte (Brennpunkte) beschränkt und haben nichts mit dem allgemeinen Messertrageverbot zu tun, das von der SPD NRW mal 2023 in einer Landtagsdebatte als Idee kam.
Und wie schon erwähnt: Das war vor einem Jahr und es gibt bis heute keinen Gesetzesentwurf.
Aber macht mal ruhig weiter mit eurer Wutbürger-Phantom-Debatte.