Zitat Zitat von FredKuneDo76 Beitrag anzeigen
Ja. Weil in allen Verfügungen für Waffenverbotszonen ganz klar steht, dass es um Messer mit feststehender und feststellbarer Klinge geht.

Die Polizei Hamburg hat sogar in einem FAQ klargestellt, dass Schweizer Taschenmesser erlaubt sind (haben ja keine feststellbare Klinge).

Aber da du auch schon wieder begriffstutzig zwei Dinge miteinander verwechselst: Die Waffenverbotszonen sind auf bestimmte Orte (Brennpunkte) beschränkt und haben nichts mit dem allgemeinen Messertrageverbot zu tun, das von der SPD NRW mal 2023 in einer Landtagsdebatte als Idee kam.

Und wie schon erwähnt: Das war vor einem Jahr und es gibt bis heute keinen Gesetzesentwurf.

Aber macht mal ruhig weiter mit eurer Wutbürger-Phantom-Debatte.
Du hattest in #1079 geschrieben, dass er (Reul) wohl kaum Schweizer Taschenmesser meint und argumentierst dann mit HH, wo ich schon eine konkrete Polizei Aussage aus NRW zitiert habe, dass in Waffenverbotszonen in NRW explizit auch Schweizer Taschenmesser gemeint sind. Soviel zu Begriffsstutzig und Durcheinanderwerfen. Quelle hier:

https://www.kampfkunst-board.info/fo...78#post3908957