Tut es - einhändig feststellbar. 42a unterscheidet nicht bei der Qualität der Klinge, deren Länge oder Festigkeit des Feststellmechanismus.
Was natürlich nicht eindeutig festzumachen ist, ist die Einschätzung der zuständigen Beamten, wo ein erheblicher Ermessensspielraum gegeben ist. Ich hatte mal eine Kontrolle im Zug - war damals während dem G8 - wo den Beamten mein italienischer Personalausweis als Dokument nicht gereicht hat, ein anderes habe ich zu dem Zeitpunkt aber gar nicht besessen, geschweige denn dabeigehabt. Dann sieht mich der eine so von der Seite an, mit Blick auf die mehrfach gebrochene Nase und den Blumenkohl, und fragt so "Machen Sie Kampfsport?" und ich "Ja, Sie können mich auch googeln..." Damit war die Sache dann zum Glück gegessen.






