Ich hab das neue Gesetz nun nicht im Detail gelesen, daher weiß ich nicht, was von den personenbezogenen Verboten übrig geblieben ist...
Aber der unbescholtene Normalbürger (so einer war ja z.B. meines Wissens auch der Attentäter von Mannheim) darf Messer die er besitzen darf, auch- entsprechend gesichert - von A nach B transportieren.
Dass es da nochmal spezielle Richtlinien gibt/geben wird, z.B. wie zielstrebig er sich von A nach B bewegen muss, oder ob er sich zwischendurch auf einem Straßenfest besaufen darf, ist mir nicht bekannt, weiß wahrscheinlich noch keiner.





