natürlich dürfte man, denn das ist kein diskriminierendes profiling, sondern ein "den Zweck der Maßnahme rechtfertigender Grund", so, wie es einer wäre, eine polizeibekannte kriminelle gruppe, die sich an einem bestimmten platz trifft und ein gewisses "verhalten" an den tag legt, zu checken. da können die herkommen, von wo sie wollen und politisch denken, was sie möchten, es ist nicht im geringsten racial/political/sexual profiling






