Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
Also wenn eine Gruppe erkennbar russisch sprechender Leute auf eine ukrainisches "Friedensfest" zubewegen würde, dürfte man die in De nicht unbedingt deswegen einfach kontrollieren...(?)
natürlich dürfte man, denn das ist kein diskriminierendes profiling, sondern ein "den Zweck der Maßnahme rechtfertigender Grund", so, wie es einer wäre, eine polizeibekannte kriminelle gruppe, die sich an einem bestimmten platz trifft und ein gewisses "verhalten" an den tag legt, zu checken. da können die herkommen, von wo sie wollen und politisch denken, was sie möchten, es ist nicht im geringsten racial/political/sexual profiling