Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
DAS ist genau das verhalten, das mancher politiker zum anlass nimmt, die führbarkeit von messern immer weiter einzuschränken (und nicht die terror-angriffe. der zusammenhang wird nur aus politischem kalkül hergestellt und eh von kaum jemand ernst genommen).
das mit den terror-angriffen ist natürlich bullshit, aber das konnte man halt so schön zum anlass nehmen, da ja noch die bilder von dem in mannheim von einem islamisten erstochenen polizisten präsent waren. man muss das eisen halt schmieden, solange es heiss ist.

bei deinem ersten satz gehe ich aber nicht mit, da in dem zuletzt geschilderten fall aus kaiserslautern die konstellation schon recht ungewöhnlich war, da - stand jetzt - eine frau bei der abwehr eines (angeblichen) sexuellen übergriffs übers ziel hinausgeschossen zu sein scheint, wohingegen der eigentliche "klassische" fall ist, dass irgendwelche jugendlichen männlichen testosteronbolzen aus nichtigem bzw. nicht vorhandenem anlass leute wegmessern. da klang das mit dem terror halt besser...

hätte sie auch zugestochen, wenn der grapscher ein einheimischer aus der nachbarschaft gewesen wäre? ob sie das messer geführt hat, um es als alltagswerkzeug zu nutzen, oder eher, um sich gegen migrantische grapscher zu "selbstverteidigen" (bahnhöfe gelten da ja als besonders gefährlich, wenn man die nachrichten so verfolgt)?
nun ja, stand jetzt war es aber ein migrantischer grabscher hier. der rest ist spekulation.

edit: um ein relativ kleines und nicht dafür extra konstruiertes messer frontal ins herz zu rammen, bedarf es nicht einer zufälligen bewegung, sondern enorme kraft. entweder, sie hat mit voller wucht gestochen, oder er ist ihr ins messer gerannt. wie beschrieben, ist das kaum möglich (evtl. großer zufall, wenn der winkel passte, die einstichstelle zwischen den rippen war und die klinge horinzontal eindrang, dqann reicht auch weniger kraft, aber immer noch keine zufällige bewegung....)
kleiner tipp: die staatsanwaltschaft wird eine dicke ermittlungsakte inklusive videomaterial haben und auch, wenn eine anklageschrift sicherlich nicht das urteil vorwegnimmt, lässt es rückschlüsse zu, wenn weder mord noch totschlag sondern körperverletzung mit todesfolge angeklagt werden sollen...

wer bahnhofsmigrantenparanoia hat, die einem suggeriert, in lebensgefahr zu sein, wenn man bahnhöfe betritt, soll es übrigens auch zu hause lassen.
es gibt da nen schönen satz: "nur, weil du paranoid bist, heist das nicht, dass sie nicht hinter dir her sind."
klingt witzig, aber am ende des tages ist die frau hier scheinbar tatsächlich am bahnhof von einem migranten belästigt worden. diese eventuelle angst, die du hier unterstellst, war wenn also nicht so weit hergeholt, wie du hier nahelegst. das sie dabei in lebensgefahr war, das zu verkaufen ist nun der job ihres verteidigers...